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Der Apostolische Palast im Vatikan Der Apostolische Palast im Vatikan  (Vatican Media)

Vatikan: Immobiliennutzungsrechte neu geregelt

Mit einem sogenannten „Reskriptum“ – einem Papstbeschluss – über die Nutzung von Immobilien des Heiligen Stuhls hat Franziskus die diesbezüglichen Regelungen neu gefasst. Das betrifft vor allem die Mietrechte von Kurienmitarbeitern in leitenden Positionen.

Mit dem „Reskriptum“, das im Nachgang an eine Audienz für den Präfekten des Wirtschaftssekretariats verfügt wurde, will der Papst der gegenwärtigen ernsten wirtschaftlichen Lage begegnen. In diesem Sinn ordnete er die Aufhebung der Normen an, die die kostenfreie oder besonders günstige Nutzung von Immobilien erlauben, die sich im Besitz von kurialen Institutionen und Einrichtungen, die sich auf den Heiligen Stuhl beziehen.

Zum Nachhören - was der Papst beschlossen hat

Der Papst traf den Wirtschafts-Präfekten Maximino Caballero Ledo am 13. Februar. Franziskus ordnete daraufhin die Aufhebung aller Bestimmungen an, die die freie Nutzung oder die Nutzung zu besonders günstigen Bedingungen von Vatikan-Immobilien erlauben, einschließlich der Domus-Gästehäuser.

Erfüllung des Dienstes an der Weltkirche

Es handele sich um eine Entscheidung - so heißt es im „Reskriptum“ -, die getroffen wurde, „um den wachsenden Verpflichtungen nachzukommen, die die Erfüllung des Dienstes an der Weltkirche und an den Bedürftigen in einem wirtschaftlichen Kontext wie dem gegenwärtigen, der von besonderer Schwere ist, erfordert“, mit der daraus folgenden Notwendigkeit, „dass alle ein außerordentliches Opfer bringen, um mehr Mittel für die Mission des Heiligen Stuhls bereitzustellen, auch durch eine Erhöhung der Einnahmen aus der Verwaltung des Immobilienvermögens“.

Betrifft Kardinäle und Sekretäre

Die Bestimmung betreffe die Kardinäle, die Leiter der Dikasterien, die Präsidenten, die Sekretäre, die Untersekretäre, die Verwalter und gleichgestellten Personen, einschließlich der Rechnungsprüfer und gleichgestellten Personen der Römischen Rota.

Die Institutionen, die Eigentümer der Immobilien seien, müssten daher die Preise anwenden, die normalerweise für Personen gelten, die keine Ämter beim Heiligen Stuhl und im Staat Vatikanstadt innehätten. Die Domus-Gästehäuser müssten außerdem die von ihrer eigenen Verwaltungsstelle festgelegten normalen Tarife anwenden.

Die Maßnahme habe keine Auswirkungen auf die zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bereits gewährten Erleichterungen, so dass die zuvor abgeschlossenen Verträge bis zu ihrem natürlichen Ablaufdatum fortbestehen würden, aber nur unter Einhaltung der jetzt festgelegten Bestimmungen verlängert oder erneuert werden könnten, unbeschadet der gesetzlich oder vertraglich festgelegten obligatorischen Verlängerungen. Jede Ausnahme von der neuen Regelung muss direkt vom Papst genehmigt werden.

(vatican news)

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01. März 2023, 11:02