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Vatikan: Immobilien-Prozess kann endlich beginnen

Der Gerichtsprozess um die unerlaubte Verwendung von Geldern des Heiligen Stuhls hat Richter Giuseppe Pignatone am Dienstag alle Nichtigkeitseinwände der Angeklagten zurückgewiesen. Damit kann beim nächsten Verhandlungstag – dem zehnten seit Beginn des Verfahrens - am 17. März der eigentliche Prozess beginnen.

Dabei soll der Angeklagte Kardinal Angelo Becciu vorerst ausschließlich zur sogenannten „Sardinien-Affäre" befragt werden. Becciu war der einzige der zehn Angeklagten, der an diesem Dienstag vor Gericht erschien. Bei der „Sardinien-Affäre" geht es um die Überweisung von Geldern an die Diözese Ozieri, Beccius Heimatbistum auf Sardinien, und an die von seinem Bruder geleitete Genossenschaft Spes. In zwei weiteren Terminen wird der Kardinal darüber hinaus zur „London-Affäre" und zur „Marogna-Affäre" befragt werden. „Endlich geht es los, jetzt kann ich reden", sagte Becciu am Rande der Anhörung am Dienstag.

Die Sicherheitsberaterin Cecilia Marogna ist die einzige weibliche Angeklagte in dem Vatikan-Prozess, der mehrere miteinander verstrickte Angelegenheiten gerichtlich aufarbeitet. Im Kern geht es um einen verlustreichen Immobiliendeal in London mit Geldern unter anderem des vatikanischen Staatssekretariats. Kardinal Becciu und die übrigen Angeklagten verteidigen sich gegen den Verdacht auf Amtsmissbrauch, Geldwäscherei, Betrug, Unterschlagung und Korruption.

Sieben der zehn Angeklagten haben über ihre Anwälte ihre Bereitschaft bekundet, sich vor Gericht befragen zu lassen. Unter den dreien, die sich vorerst keiner Befragung stellen wollen, ist Cecilia Marogna. Ihr Anwalt erklärte, seine Mandantin habe eine Geheimhaltungsvereinbarung mit dem Staatssekretariat des Heiligen Stuhles, dem italienischen Staat und der NATO getroffen. Daraufhin stellte Pignatone klar, das Vatikan-Tribunal könne sich zur Klärung wohl an das Staatssekretariat wenden, nicht aber an Dritte, insbesondere nicht an die NATO, die derzeit „mit anderen Angelegenheiten beschäftigt" sei, wie der Richter anmerkte. Marognas Anwalt betonte, die Geheimhaltungsklausel werde in Kraft bleiben, sofern die NATO sie nicht freigibt, und fügte hinzu, dass Marogna „um ihre persönliche Sicherheit fürchtet".

Die nächsten Anhörungen sind am 17., 18. und 30. März sowie am 5. und 6. April anberaumt.

(vatican news – gs)

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01. März 2022, 17:01