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Vatikan gewährt erstmals bezahlten Vaterschaftsurlaub

Papst Franziskus hat das Arbeitsrecht des Vatikans in zwei Punkten geändert – mit zwei sogenannten „Rescripta“ (Vorschriften), die an diesem Dienstag veröffentlicht wurden.

Eine Vorschrift betrifft den Vaterschaftsurlaub. Danach erhalten im Vatikan angestellte männliche Laien künftig drei Tage bezahlten Urlaub zur Geburt eines Kindes, entweder am Stück oder einzeln in einem Zeitraum von bis zu dreißig Tagen nach der Geburt.

Die zweite Vorschrift führt eine neue Art von Arbeitsverträgen ein, und zwar für Arbeit auf Abruf. Dabei sollen Mitarbeiter für bestimmte Projekte auf Zeit eingestellt werden. Die entsprechenden Verträge sind auf höchstens 665 Arbeitstage in fünf Jahren begrenzt; allerdings müssen erst noch rentenrechtliche Fragen geklärt werden, bevor die ersten Verträge dieser Art abgeschlossen werden.  

Beide Regelungen betreten arbeitsrechtlich Neuland im Vatikan. Bezahlter Vaterschaftsurlaub war bisher im Papst-Staat nicht vorgesehen. In Italien, an dem sich der Vatikan rechtlich in vielen Fällen orientiert, ist der Vaterschaftsurlaub allerdings großzügiger geregelt. Hier erhalten Väter bei der Geburt eines Kindes zehn Tage bezahlten Urlaub, die sogar verpflichtend zu nehmen sind. Für die sechs Monate darauf können Väter in italienischen Arbeitsverhältnissen Urlaub nehmen und dafür 30 Prozent des Gehalts weiterbeziehen. Der Mutterschaftsurlaub wiederum ist im Vatikan großzügiger geregelt als im umgebenden Italien. 

(vatican news – sk/gs)
 

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01. März 2022, 14:28