Ausgabe des Münchner Missbrauchsgutachten Ausgabe des Münchner Missbrauchsgutachten 

Benedikt XVI. korrigiert Aussage für Missbrauchsgutachten

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. hat eine wesentliche Aussage zum Münchner Missbrauchsgutachten korrigiert. Entgegen seiner bisherigen Darstellung habe er doch an der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 teilgenommen, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) an diesem Montag.

Der Fehler sei „nicht aus böser Absicht heraus geschehen“, sondern „Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme“. Dies tue ihm „sehr leid“, und er bitte, dies zu entschuldigen. Allerdings sei in der betreffenden Sitzung „über einen seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters nicht entschieden“ worden. Vielmehr habe man lediglich der Bitte entsprochen, dem Mann „während seiner therapeutischen Behandlung in München Unterkunft zu ermöglichen“. Wie es zu dem Versehen kam, will Benedikt XVI. in seiner „noch ausstehenden Stellungnahme“ erklären.

Zum Nachhören - was Benedikt XVI. klarstellt

Ausführliche Stellungnahme kommt noch

Eine ausführliche Stellungnahme will der frühere Papst, der von 1977 bis 1982 Erzbischof von München-Freising war, zu einem späteren Zeitpunkt abgeben, sagte sein Privatsekretär Erzbischof Georg Gänswein der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der 94-Jährige bitte um Verständnis, dass die vollständige Durchsicht des 1.900 Seiten umfassenden Gutachtens noch Zeit benötige. Die bisherige Lektüre der Ausführungen, so die Erklärung, erfülle ihn „mit Scham und Schmerz über das Leid“, das den Opfern zugefügt worden sei. In den vergangenen Tagen hatten deutsche Bischöfe und Präventionsexperten wiederholt gefordert, Benedikt XVI. möge sich zu den Vorwürfen nochmals persönlich äußern.

Erzbischof Gänswein hatte bereits am Tag der Veröffentlichung darauf hingewiesen, dass das Studium des Berichts durch den emeritierten Papst noch einige Zeit benötigen würde. Wörtlich sagte er gegenüber Journalisten: 

„Benedikt XVI. hatte bis heute Nachmittag keine Kenntnis des über 1000-seitigen Gutachtens der Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl. In den kommenden Tagen wird er den sehr umfangreichen Text mit der nötigen Sorgfalt studieren und prüfen.“

Was vorgeworfen wird

In dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) heißt es, Joseph Ratzinger habe sich als Münchner Erzbischof (1977-1982) in vier Fällen fehlerhaft verhalten. Zudem bekundeten die Gutachter erhebliche Zweifel an seinen Aussagen zu einem besonders brisanten Fall eines Wiederholungstäters.

Bei der betreffenden Ordinariatskonferenz im Januar 1980 ging es darum, diesen Priester aus der Diözese Essen in München aufzunehmen. In seiner ersten Stellungnahme im Rahmen der Anhörung, die im WSW-Gutachten aufgenommen wurde, hatte Benedikt XVI. bestritten, an der Sitzung teilgenommen zu haben.

Hier: Der Wortlaut der Stellungnahme von Benedikt XVI.

In einer Stellungnahme korrigiert nun der emeritierte Papst Benedikt XVI. eine wichtige Aussage seiner Einlassung aus dem Münchner Missbrauchsgutachten. Wir dokumentieren die von seinem Privatsekretär Erzbischof Georg Gänswein abgegebene Stellungnahme in vollem Wortlaut:

„Seit Donnerstagnachmittag liegt Papst emeritus Benedikt XVI. das am gleichen Tag vorgestellte Gutachten der Münchener Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl als PDF-Datei vor.

Derzeit liest er aufmerksam die dort niedergelegten Ausführungen, die ihn mit Scham und Schmerz über das Leid erfüllen, das den Opfern zugefügt worden ist.

Auch wenn er um eine zügige Lektüre bemüht ist, bittet er sehr um Verständnis, dass die vollständige Durchsicht angesichts seines Alters und seiner Gesundheit, aber auch des großen Umfangs wegen noch Zeit benötigt. Zum Gutachten wird es eine Stellungnahme geben.

Er möchte aber jetzt schon klarstellen, dass er, entgegen der Darstellung im Rahmen der Anhörung, an der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 teilgenommen hat.

Die gegenteilige Angabe war also objektiv falsch. Er möchte betonen, dass dies nicht aus böser Absicht heraus geschehen ist, sondern Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme war. Wie es dazu kam, wird er in der noch ausstehenden Stellungnahme erklären. Dieser Fehler tut ihm sehr leid und er bittet, diesen Fehler zu entschuldigen.

Objektiv richtig bleibt aber, dokumentiert durch die Aktenlage, die Aussage, dass in dieser Sitzung über einen seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters nicht entschieden wurde. Vielmehr wurde lediglich der Bitte entsprochen, diesem während seiner therapeutischen Behandlung in München Unterkunft zu ermöglichen.

Benedikt XVI. ist gerade in diesen Tagen seiner früheren Erz- und Heimatdiözese nahe und ist ihr im Bemühen um Aufklärung sehr verbunden. Besonders denkt er an die Opfer, die sexuellen Missbrauch und Gleichgültigkeit erfahren mussten.“

(kna/vatican news – mg)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

24. Januar 2022, 10:35