Papst Franziskus 2020 mit dem Päpstlichen Rat für Gesetzestexte Papst Franziskus 2020 mit dem Päpstlichen Rat für Gesetzestexte 

Vatikan: Überarbeitetes kirchliches Strafrecht tritt in Kraft

Das überarbeitete kirchliche Strafgesetzbuch wird an diesem Mittwoch offiziell in Kraft treten. Die Generalüberholung von Buch VI im Kodex des kanonischen Rechts (CIC) arbeitet vor allem die Notwendigkeit des Strafens heraus.

„Die Liebeskirche straft wieder“, so fasste der Kirchenrechtler Markus Graulich, Untersekretär im Päpstlichen Rat für Gesetzestexte, den Grundgedanken der Reform bei ihrer Vorstellung im Juni letzten Jahres zusammen. Ist etwa im Fall des Missbrauchs von Minderjährigen die Schuld eines Täters erwiesen, muss der Täter auch bestraft werden; Formulierungen wie „kann mit einer gerechten Strafe bestraft werden“ sind weggefallen.

Durch die Reform zieht andererseits erstmals das Prinzip der Unschuldsvermutung ins kirchliche Strafrecht ein. Außerdem wird die Menschenwürde im überarbeiteten Text deutlicher als schützenswertes Gut betrachtet. Der Vatikan will in absehbarer Zeit ein Handbuch für Bischöfe und Kirchenrichter veröffentlichen, das ihnen bei der Anwendung des neuen Textes helfen soll.

Kardinal Ladaria Ferrer, Präfekt der Glaubenskongregation
Kardinal Ladaria Ferrer, Präfekt der Glaubenskongregation

Neue Normen für „schwerwiegendere Straftaten“

Derweil wurden an diesem Dienstag im Vatikan neue strafrechtliche Normen bei Delikten und Verbrechen bekannt, mit denen sich die Glaubenskongregation befasst. Danach hat der Papst eine überarbeitete Fassung des Regelwerks in Kraft gesetzt. Es betrifft die sogenannten „delicta graviora“ (schwerwiegendere Straftaten) vor allem im Bereich von Glaubensfragen, Sakramenten und dem Missbrauch von Minderjährigen durch Priester oder Ordensleute.

Das Regelwerk stammt von 2001; auch Benedikt XVI. hat es 2010 überarbeitet. In der neuesten Fassung wird der Text nun an die Reform des kirchlichen Strafrechts angepasst. Außerdem wurden zahlreiche Anweisungen eingefügt, die Papst Franziskus in den letzten Jahren erlassen hat und in denen es unter anderem um besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch geht.

Zum Nachhören: Änderungen im Kirchenrecht und in vatikanischen Regelwerken - ein Beitrag von Radio Vatikan

Recht des Angeklagten auf Rechtsbeistand wird gestärkt

Die Rechtspraxis soll stärker „an die Normen der letzten Jahre angepasst“ werden – das benannte der Vatikan an diesem Dienstag als ein Ziel der Überarbeitung der Regeln. Unter anderem wird es künftig auch von den Normen her leichter, einen Priester, der einer schismatischen Gemeinschaft beitritt, sich aber dem kanonischen Prozess entzieht, dennoch aus dem Klerikerstand auszuschließen.

An der Liste der „delicta graviora“ ändert sich nichts; die Neuerungen betreffen vor allem prozedurale Aspekte. So wird etwa das Recht eines Angeklagten auf einen Rechtsbeistand im Hauptverfahren gestärkt. Und es wird genauer zwischen einem Prozess und einem außergerichtlichen Verfahren unterschieden, also dem sogenannten „decretum extra iudicium“. Die Einspruchsfrist in beiden Verfahrensweisen wird vereinheitlicht.

(vatican news – sk)

Hier wird das neue Regelwerk der Glaubenskongregation bald veröffentlicht.

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

07. Dezember 2021, 12:35