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 Petersdom auf dem Petersplatz Petersdom auf dem Petersplatz  

Corona im Vatikan: Eintritt nur noch geimpft, genesen oder getestet

Der Vatikan zieht den strengen Corona-Regeln in Italien nach: Ab 1. Oktober haben nur noch Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt in den Vatikanstaat. Eine Ausnahme gilt für Gläubige, die die Messe etwa im Petersdom besuchen. Sie dürfen aber nur für die Dauer der Liturgie bleiben.

Das vatikanische Governatorat gab die 3G-Regelung an diesem Montag bekannt. Sie gilt unterschiedslos für alle, die den Papststaat und seine Exklaven in Rom betreten möchten, Einwohner und Angestellte ebenso wie Pilger, Audienzteilnehmer und Touristen. Auf dem Gebiet des Vatikanstaats liegen unter anderem die Vatikanischen Museen, der Petersdom sowie die päpstliche Audienzhalle sowie in Castel Gandolfo die Sommerresidenz der Päpste. In Kraft bleiben die bereits jetzt geltenden Pandemie-Maßnahmen, das heißt das verpflichtende Tragen von Masken sowie Abstandhalten und Handhygiene.

Das sind die Regeln

Gültig zum Eintritt in den Vatikanstaat ist der Mitteilung zufolge das digitale COVID-Zertifikat der EU, das in Italien als „Green Pass“ bekannt ist, aber auch entsprechende internationale sowie die vatikanische Bescheinigung. Ein negatives Testergebnis berechtigt ebenfalls zum Zugang in den Papststaat. Allerdings sagt die Mitteilung nichts darüber aus, nach wie vielen Stunden die Gültigkeit des Tests erlischt. Die vatikanische Gendarmerie werde das 3G-Zertifikat überprüfen, heißt es in der Mitteilung; sie trägt die Unterschrift von Kardinal Giuseppe Bertello, dem Präsident des vatikanischen Governatorates und damit der Stadtregierung des Papststaates .

Papst Franziskus hatte bereits im Januar 2021 BioNtech-Impfstoff für alle Angestellten und Pensionäre besorgen und die Immunisierungsaktion anlaufen lassen. Die Impfquote im Vatikan gilt als sehr hoch. Wer die Impfung aus nicht-medizinischen Gründen für sich ablehnt und im Vatikan einer Beschäftigung mit Publikumsverkehr nachgeht, wird zunächst bei gleichen Bezügen versetzt, kann aber letztlich auch bestraft werden bis hin zur Entlassung.

(vatican news – gs)

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20. September 2021, 15:34