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Vatikan: Mehr Wettbewerb und Transparenz bei Auftragsvergabe

Das vatikanische Sekretariat für Wirtschaft hat die neuen Vorschriften für Einkäufe und Auftragsvergaben veröffentlicht. Es handelt sich um die Umsetzung des Apostolischen Schreibens in Form eines Motu Proprio vom 19. Mai 2020 über „Normen zu Transparenz, Kontrolle und Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen des Heiligen Stuhls und des Staates Vatikanstadt“. Künftig soll eine transparente Handhabe aller Einkäufe und Aufträge garantiert werden.

Mario Galgano – Vatikanstadt

Was vor einem Jahr bekannt gegeben wurde, soll jetzt umgesetzt werden: künftig werden alle Aufträge und Einkäufe für und im Vatikan unter Anweisungen des Sekretariats für Wirtschaft durchgeführt. Dies betrifft vor allem die Anschaffung von Gütern sowie die Vergabe von Bauaufträgen, wie der Vatikan an diesem Dienstag mitteilte. Das Wirtschaftssekretariat werde „in Übereinstimmung mit der Verwaltung des Vermögens des Apostolischen Stuhls (APSA) und in Übereinstimmung mit den für die Bildung des Haushalts festgelegten Verfahren geregelt“, heißt es in einer Vatikan-Note. So lautete auch eine der Passagen der Ausführungsbestimmungen des Apostolischen Schreibens in Form eines Motu Proprio vom 19. Mai 2020 mit dem Titel „Normen über Transparenz, Kontrolle und Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen des Heiligen Stuhls und des Staates Vatikanstadt“.

Das Dekret, das 49 Artikel und 7 Anhänge umfasst, wurde an diesem Dienstag von Jesuitenpater Juan Antonio Guerrero Alves, dem Präfekten des Sekretariats für die Wirtschaft und Päpstlichen Delegaten, zur Auslegung und Anwendung des Textes von Papst Franziskus, auch im Lichte anderer Verlautbarungen des Lehramtes, verabschiedet.

Alle Dikasterien betroffen

Das Dokument, das sich auf alle „Einkäufe von Dienstleistungen, Lieferungen, Arbeiten und Werken“ bezieht, betreffe die Dikasterien und andere Organe der Römischen Kurie, die Institutionen, die mit dem Heiligen Stuhl verbunden seien oder sich auf ihn beziehen, sowie alle juristischen Personen, die in der von der Obersten Behörde auf Vorschlag des Wirtschaftsrates genehmigten Liste aufgeführt seien, wird in der Vatikan-Mitteilung präzisiert.

Der Text lege auch fest, dass Wirtschaftsteilnehmer, „gegen die wegen versuchter oder vollendeter Straftaten ermittelt wird“, „von der Teilnahme an einem Verfahren, von der Direktvergabe von Aufträgen und von der Eintragung in das Register“ ausgeschlossen seien. Die Vergabe von Unteraufträgen sei „bis zu einem Maximum von 30 Prozent des Auftragswerts“ erlaubt.

Zuweisung einer Punktezahl

Was die Wahl der Ausschreibungsart betrifft, würden die Bewertungen der technischen Angebote „immer durch die Zuweisung einer Punktzahl in einer vorher festgelegten Auflistung bekundet“. Die Bewertung der wirtschaftlichen Angebote werde nicht bei Aufträgen vergeben, „die innovative Produkte oder Dienstleistungen betreffen“. Bei „dringender Benötigung“ könne der Auftraggeber ohne jegliche Formalitäten tätig werden, mit der Ausnahme, dass die Umstände der Dringlichkeit und die durchgeführten Handlungen so schnell wie möglich dokumentiert würden.

Was die „Regelung und Ausführung von Verträgen“ betrifft, wird festgelegt, dass „Verträge mit kontinuierlicher und periodischer Ausführung nicht für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren vereinbart werden können“. Es können Ausnahmen „bis zu einem Maximum von zwei weiteren Jahren“ gemacht werden.

(vatican news)

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22. Juni 2021, 15:41