Papst Franziskus bei einer Audienz Papst Franziskus bei einer Audienz 

Vatikan: Anti-Korruptions-Gesetz für Führungskräfte

Ein neues „Motu proprio“ des Papstes verlangt von Führungskräften und Verwaltern eine Erklärung, dass gegen sie nicht wegen Terrorismus, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung ermittelt wird bzw. sie nicht deswegen gerichtlich verurteilt wurden. Sie dürfen kein Vermögen in Steuerparadiesen haben oder in Unternehmen investieren, die gegen die Lehre der Kirche arbeiten. Allen Mitarbeitern ist es untersagt, Geschenke im Wert von mehr als 40 Euro anzunehmen.

VATICAN NEWS

„Die Treue in den kleinen Dingen steht nach Darstellung der Heiligen Schrift in Beziehung zur Treue in wichtigen Dingen.“ Das sind die ersten Worte des neuen „Motu proprio“ von Franziskus zum Thema Transparenz. Der Papst verlangt darin von sämtlichen Führungsebenen des Heiligen Stuhls und allen, die Aufgaben der aktiven Verwaltung, der Rechtsprechung oder der Kontrolle ausüben, eine Erklärung zu unterschreiben.

Die Treue in den kleinen Dingen

Darin versichern sie, dass sie nicht rechtskräftig verurteilt sind und dass gegen sie keine Strafverfahren oder Ermittlungen wegen Korruption, Betrug, Terrorismus, Geldwäsche, Ausbeutung von Minderjährigen oder Steuerhinterziehung anhängig sind. Aber auch, dass sie kein Bargeld oder Investitionen in Ländern mit hohem Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beziehungsweise in Steuerparadiesen halten, und auch keine Anteile an Unternehmen, die gegen die Soziallehre der Kirche arbeiten.

„Besondere Verpflichtungen zur Transparenz“

Die Anweisung folgt derjenigen vom 19. Mai 2020, in der Papst Franziskus einen neuen Rechtskorpus für Ausschreibungen geschaffen hatte. Sie habe sich, wie der Papst erläutert, als nötig erwiesen, weil sich Korruption „auf verschiedene Weise und in verschiedenen Formen auch auf anderen Gebieten als dem der Ausschreibungen und der Vergabe von Aufträgen“ zeigen könne.

„Aus diesem Grund sehen Vorschriften und bewährte Praktiken auf internationaler Ebene für Personen, die Schlüsselrollen im öffentlichen Sektor innehaben, besondere Verpflichtungen zur Transparenz vor, um in jedem Bereich Interessenkonflikte, Klüngel und Korruption im Allgemeinen zu verhindern und zu bekämpfen.“ Der Heilige Stuhl, der der UNO-Konvention gegen Korruption beigetreten ist, habe dementsprechend „beschlossen, sich an den besten Praktiken auszurichten, um (diesem Phänomen) in seinen verschiedenen Ausprägungen vorzubeugen und entgegenzusteuern.“

 Hier arbeitet die Vatikan-Justiz
Hier arbeitet die Vatikan-Justiz

Erklärung muss alle zwei Jahre erneuert werden

So hat der Papst beschlossen, dem Allgemeinen Regelwerk der Römischen Kurie (Regolamento generale della Curia romana) Artikel hinzuzufügen. Die darin getroffene Maßnahme betrifft alle, die in die Funktionsstufen (livelli) C, C1, C2 und C3 eingestuft sind (also von den Kardinälen, die Leiter von Dikasterien sind, bis zu den Vizedirektoren mit fünfjährigen Exekutivverträgen), sowie alle, die Aufgaben der aktiven jurisdiktionellen Verwaltung beziehungsweise der Kontrolle und Aufsicht wahrnehmen. Sie müssen bei ihrer Einstellung und dann alle zwei Jahre eine Erklärung unterschreiben.

Zum Nachhören: Ein Kollegengespräch über das neue Vatikangesetz gegen Korruption, Bestechung und Steuerhinterziehung

Darin sollen sie versichern, dass sie nicht rechtskräftig verurteilt wurden, weder im Vatikan noch in anderen Staaten, dass sie nicht begnadigt, amnestiert oder mit einem Straferlass versehen wurden und dass sie nicht aufgrund von Verjährung freigesprochen wurden. Außerdem sollen sie versichern, dass sie nicht Gegenstand eines anhängigen Straf- oder Ermittlungsverfahrens wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Korruption, Betrug, Terrorismus, Geldwäsche, Ausbeutung von Minderjährigen, Handel oder Ausbeutung von Menschen, Steuerhinterziehung oder -umgehung sind.

 Das vatikanische Geldinstitut IOR
Das vatikanische Geldinstitut IOR

Maßnahmen gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Sie müssen außerdem erklären, dass sie nicht – auch nicht über zwischengeschaltete Personen – Bargeld, Anlagen oder Beteiligungen an Unternehmen und Firmen in Ländern halten, die auf der Liste der Staaten mit hohem Geldwäscherisiko aufgeführt werden (es sei denn, ihre Verwandten sind aus nachweisbar familiären, beruflichen oder studienbedingten Gründen dort ansässig oder wohnhaft).

Und sie müssen nach bestem Wissen und Gewissen versichern, dass alle beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte, die ihnen gehören oder von ihnen gehalten werden, sowie die erhaltenen Vergütungen jeglicher Art aus rechtmäßigen Tätigkeiten stammen. Wichtig ist außerdem die Aufforderung, keine Beteiligungen oder Anteile an Gesellschaften oder Firmen zu halten, die für Zwecke tätig sind, welche der Soziallehre der Kirche zuwiderlaufen.

Der Jesuit Guerrero Alves vom Wirtschaftssekretariat des Vatikans
Der Jesuit Guerrero Alves vom Wirtschaftssekretariat des Vatikans

Wer falsche Erklärung abgibt, kann entlassen werden

Das vatikanische Wirtschaftssekretariat darf den Wahrheitsgehalt der in diesen Erklärungen schwarz auf weiß gemachten Aussagen überprüfen. Im Falle falscher oder lügnerischer Erklärungen kann der Heilige Stuhl den betreffenden Mitarbeiter entlassen und Schadensersatz verlangen.

Zu guter Letzt wird im „Motu proprio“ verboten - und diese Neuerung betrifft alle Mitarbeiter der Römischen Kurie, des Staates der Vatikanstadt und damit verbundener Einrichtungen -, im Amt „Geschenke oder andere Vorteile“ im Wert von mehr als 40 Euro anzunehmen.
 

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29. April 2021, 12:00