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Ordensfrauen in Angola Ordensfrauen in Angola 

Neue Ordensgründungen nur mit Erlaubnis aus Rom

Bisher war es nicht verpflichtend, dass der Vatikan seine Einwilligung zur Gründung eines neuen Ordens gibt. Das Kirchenrecht (can. 579) schrieb nur eine Beratung mit dem Vatikan vor. Das ändert sich jetzt.

Mit seinem Motu proprio (so heißen wichtige Dekrete des Papstes) macht Papst Franziskus solche Neugründungen von der Zustimmung des Vatikans abhängig. Das Dekret, das an diesem Mittwoch veröffentlicht wurde, tritt am 10. November in Kraft.

Der im Original lateinische Text betont zwar, dass auch künftig die Ortsbischöfe über den kirchlichen Charakter und die Vertrauenswürdigkeit neuer „Institute des geweihten Lebens“ bzw. „Gesellschaften apostolischen Lebens“ zu befinden haben. In dieser Hinsicht büßen sie also keinerlei Macht ein. Allerdings mache es sich der Heilige Stuhl zur Aufgabe, die Bischöfe „beim Prozess der geistlichen Unterscheidung zu begleiten“.

Gott geweihtes Leben geht die ganze Kirche an, nicht nur ein Bistum

Jedes Charisma hat, auch wenn es in einem bestimmten örtlichen Umfeld wirkt, doch von Natur aus einen universellen, über Bistumsgrenzen hinausreichenden Charakter, so das Argument des Motu proprio. Es stützt sich da auf Aussagen von Papst Franziskus in einem Brief an Ordensleute vom Jahr 2014. Gott geweihtes Leben sei ein Geschenk an die ganze Kirche, nicht eine isolierte Realität. Grund genug für den Vatikan, künftig bei einer Neugründung das entscheidende „Nihil obstat“ (Dem steht nichts entgegen) zu sprechen.

„Unnütze oder kraftlose Institute“ verhindern

Auch künftig wird der Ortsbischof neue Institute des geweihten Lebens „mit einem formalen Dekret einrichten“ – nur dass er dazu eben „die vorige schriftliche Erlaubnis“ aus Rom braucht. „Ein klares Zeichen für die Echtheit eines Charismas“, so heißt es im Motu proprio, „ist seine Kirchlichkeit, also seine Fähigkeit, sich harmonisch ins Leben des heiligen Volkes Gottes zum Wohle aller einzugliedern.“ Es müsse verhindert werden, dass „unnütze oder kraftlose Institute“ entstehen, dass es zu einer „übermäßigen Vervielfältigung von einander sehr ähnlichen Einrichtungen“ kommt oder zu einem „Zerfall in zu kleine Gruppen“.

Neugründungen müssen also, so formuliert das Dekret in aller Klarheit, „offiziell vom Heiligen Stuhl anerkannt werden: Ihm kommt das letzte Urteil zu.“

(vatican news – sk)
 

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04. November 2020, 13:10