Im Gedenken an die Verstorbenen Im Gedenken an die Verstorbenen  

Vatikan erleichtert in Pandemie-Zeit Erhalt des Allerseelen-Ablasses

Der Vatikan bietet Gläubigen für den Monat November zusätzliche Möglichkeiten zur Erlangung von Ablässen im Zusammenhang mit Allerseelen an. Das geht aus einem Dekret der Apostolischen Pönitentiarie hervor, das an diesem Freitag veröffentlicht wurde.

Anlass der Änderungen ist der Corona-Notstand. So hätten sich viele Geistliche an den kurialen Gnadenhof mit der Bitte gewandt, die Allerseelenablässe im Kontext des Totengedenkens auch dort zu garantieren, wo besondere Corona-Schutzbestimmungen gelten. In den ersten Novembertagen finden anlässlich des Hochfestes Allerheiligen und Allerseelen traditionsgemäß viele Kirch- und Friedhofsbesuche, Beichten sowie Feiern anlässlich der Gedenken an die Verstorbenen statt.

Kardinalgroßpönitentiar Piacenza erläutert die Neuerungen im Gespräch mit Radio Vatikan

Um die gehäuften Friedhofsbesuche und Menschenansammlungen in der ersten Novemberwoche zu entzerren, ermöglicht das Dekret der Pönitentiarie für den kommenden Monat, dass vollkommene Ablässe nicht nur im üblichen Zeitraum 1. bis 8. November, sondern auch an anderen Tagen des Monats erlangt werden können. Die Gläubigen könnten diese Ablass-Tage, die auch voneinander getrennt in Anspruch genommen werden könnten, frei wählen.

Bislang gewährt der Vatikan den Allerseelenablass jeweils im Zeitraum 1.-8. November unter genau festgelegten Bedingungen. Voraussetzungen sind im Kontext des Verstorbenen-Gedenkens die Beichte, eine entschlossene Abkehr von jeder Sünde, der Kommunionsempfang und ein Gebet in der Meinung des Papstes. Zudem sind rund um Allerheiligen und Allerseelen Besuche von Kirchen oder Kapellen, Gebete wie das Vaterunser und das Glaubensbekenntnisses sowie Friedhofsbesuche vorgesehen.

Eine Bußliturgie Ende Februar im Petersdom
Eine Bußliturgie Ende Februar im Petersdom

Erweiterte Möglichkeiten

Im Corona-Jahr kann laut dem neuen Dekret ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen ausnahmsweise an jedem Tag des Monats erlangt werden. Damit können die für den Ablass notwendigen Bedingungen auch außerhalb des Zeitraumes 1.-8. November erfüllt werden.

Besondere Erleichterungen sieht das Dekret für „ältere Menschen, Kranke und all jene, die aus schwerwiegenden Gründen nicht aus dem Haus gehen können“ vor. Unter diese „schwerwiegenden Gründe“ fällt auch die Einschränkung eines möglichen neuen Lockdown. Sie können den vollkommenen Ablass durch Gebete für Verstorbene zu Hause vor einem Bild Jesu oder der Jungfrau Maria erlangen und die anderen notwendigen Bedingungen später nachholen. Zum Gebet empfiehlt die Pönitentiarie unter anderem das Stundengebet für die Verstorbenen und den Rosenkranz. Auch schlägt sie die Lektüre von zum Totengedenken passenden Evangelien-Passagen und „Werke der Barmherzigkeit“ vor. Beichte, Kommunion und Gebet nach der Meinung des Papstes sollten dann „so bald wie möglich“ nachgeholt werden.

Die Priester ermuntert das Dekret dazu, „sich mit besonderer Großzügigkeit“ der Feier des Bußsakramentes zu widmen und Kranken die Kommunion zu spenden. Beim Beichtsakrament sollten dabei die vormaligen Hinweise der Pönitentiarie zur Pandemie-Zeit berücksichtigt werden („Über das Bußsakrament in der gegenwärtigen Pandemiesituation“ vom 19. März 2020). Am Allerseelen-Tag seien alle Priester nachdrücklich dazu eingeladen, dreimal die heilige Messe zu feiern, wird weiter festgehalten.

(vatican news – pr)

Zur Vertiefung

Wenn Sie sich fragen, ob Ablässe heute noch zeitgemäß sind, finden Sie hier ein Interview mit dem Kirchenhistoriker und Theologen Arnold Angenendt, das wir 2015 geführt haben.

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23. Oktober 2020, 12:00