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Vatikan ratifiziert Konvention zur Anerkennung afrikanischer Studienabschlüsse

Das multilaterale Abkommen, das bereits am 12. Dezember 2014 verabschiedet worden war, wird nun am 15. Dezember in Kraft treten. Die sogenannte Konvention von Addis Abeba stellt auch für die kirchlichen Fakultäten und Universitäten auf dem afrikanischen Kontinent einen wichtigen Schritt dar, da sie Studierenden die Möglichkeit bietet, ihre Studien im Ausland anerkennen zu lassen und damit auch in anderen, in diesem Fall afrikanischen, Ländern Arbeit zu finden.

Das Übereinkommen ermöglicht die Anerkennung von Studien, Zertifikaten, Diplomen und anderen akademischen Qualifikationen im Hochschulbereich in afrikanischen Staaten. Am vergangenen 15. November 2019 hatte der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls bei der UNESCO, Francesco Follo, bei einem Festakt im Rahmen der 40. UNESCO-Generalversammlung, die völkerrechtlich für Bildung zuständig ist, die Ratifizierungsurkunde des Heiligen Stuhls in die Hände der Generaldirektorin, Audrey Azoulay, übergeben. Nachdem damit die erforderliche Anzahl von zehn Vertragsstaaten erreicht ist, die die Konvention ratifiziert haben, d.h. für die sie verbindliches Recht geworden ist, konnte bei dieser Gelegenheit auch das Inkrafttreten des kontinentalen Übereinkommens angekündigt werden.

Für den Heiligen Stuhl, dessen akademische und universitäre Einrichtungen in vielen Ländern und auf allen Kontinenten angesiedelt sind, sind solche multilateralen Abkommen besonders wichtig. Denn sie gewährleisten auch für kirchliche Fakultäten und Universitäten die nötige rechtliche Anerkennung, damit ihre Studierenden ihr Studium im Ausland abschließen und eine Arbeit in einem anderen Land, wie in diesem Fall Afrika, finden können. Als bisher einziges souveränes Völkerrechtssubjekt hat der Heilige Stuhl deshalb nicht nur die vier Kontinentalkonventionen der UNESCO (Europa/Nordamerika/Australien, Asien/Pazifik, Afrika und Lateinamerika) ratifiziert, sondern auch in den vergangenen zehn Jahren aktiv an der Ausarbeitung der überarbeiteten Texte dieser Konventionen mitgewirkt.

Authentischer Ausdruck der afrikanischen Hochschulbildung

Wie bereits im multilateralen Abkommen für Asien und den Pazifikraum, der Tokio-Konvention, erkennt auch die Konvention für Afrika die Bildungseinrichtungen der katholischen Kirche in Afrika nicht als Dienstleistung aus dem Ausland, sondern als authentischen Ausdruck der afrikanischen Hochschulbildung an. Dies bedeutet auch, dass dem Heiligen Stuhl im Text der Konvention die gleichen Rechte wie den afrikanischen UNESCO-Mitgliedsstaaten zuerkannt werden.

Wie Papst Franziskus in der Ratifizierungsurkunde unterstreicht, hatte an der Abfassung und Unterzeichnung der Konvention der österreichische Untersekretär der Kongregation für das Katholische Bildungswesen, P. Friedrich Bechina, entscheidenden Anteil. Er hatte am 12. Dezember 2014 das Übereinkommen für den Heiligen Stuhl unterzeichnet, das er selbst in einer kleinen Expertenkommission in seiner endgültigen Fassung ausformuliert hatte. In Anerkennung der Erfahrung und Kompetenz des Heiligen Stuhls im Bereich der Hochschulbildung hatte die UNESCO verschiedene Vertreter des Heiligen Stuhls in die Redaktionsausschüsse aller kürzlich aktualisierten kontinentalen Übereinkommen berufen. Dies betrifft auch die Globale Konvention, die in diesen Tagen von der 40. Generalversammlung verabschiedet wird.

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18. November 2019, 13:30