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Vatikan/UNO: Keine Meinungsfreiheit ohne Schutz der Gotteshäuser

Die Vereinten Nationen sollen zum Schutz von Kirchgebäuden und anderer religiöser Stätten stärker als bisher eintreten, so der Vatikanvertreter bei der UNO in New York. Erzbischof Bernardito Auza bezeichnete bei einer UN-Veranstaltung über den „Schutz von Kultstätten“, dass der Einsatz der Vereinten Nationen „ein Schritt in die richtige Richtung“ wäre.

Mario Galgano – Vatikanstadt

Trotz eines soliden internationalen Rechtsrahmens, der das Recht auf Religionsfreiheit schützt, sieht der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls bei der UNO in New York, dass es „weiterhin eine alarmierende Zunahme“ schwerer Akte von Intoleranz, Diskriminierung, Verfolgung und sogar Völkermord an Gläubigen aufgrund ihres Glaubens in der ganzen Welt gibt. Erzbischof Auza erinnerte bei den Konsultationen über den „Aktionsplan zum Schutz der Stätten von Gotteshäusern und anderen religiösen Stätten“, dass vor kurzem Gewalttaten gegen Gläubige verübt  wurden, die sich im Gebet versammelt haben. Er nannte namentlich die Vorfälle in der Synagoge in Pittsburgh sowie in zwei Moscheen in Neuseeland und in drei Kirchen in Sri Lanka sowie in einigen Kirchen in Burkina Faso.

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Unter Bezugnahme auf die Normen zur Religionsfreiheit erinnerte der Vatikanvertreter insbesondere an Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der es heißt, dass jeder Mensch das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit habe. Dieses Recht umfasse die Freiheit, die Religionszugehörigkeit oder den Glauben zu wechseln. Ein weiterer relevanter Text, erklärte Auza, sei Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte: „Niemand darf Beschränkungen unterworfen werden, die seine Freiheit beeinträchtigen könnten, eine Religion oder Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu manifestieren, darf nur den gesetzlich festgelegten Beschränkungen unterliegen, die für den Schutz der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und Gesundheit, der öffentlichen Moral oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind“, erläuterte Auza.

Die Delegation des Heiligen Stuhls erwarte deshalb, dass der Aktionsplan zum Schutz der Kultstätten auf der Grundlage des Grundrechts auf Religionsfreiheit und der Möglichkeit, ihren Glauben an Frieden und Sicherheit ausüben zu können, ausgearbeitet werde. „Wir erwarten, dass der Aktionsplan nicht nur den Terrorismus in all seinen Formen verurteilt, sondern dass er insbesondere die Angriffe auf Kultstätten und die Ideologien, die solche Aktionen antreiben, verurteilt. Wir erwarten, dass die Hauptverantwortung der Staaten für die Förderung und den Schutz der Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetz, unabhängig von ihrer religiösen oder ethnischen Identität, bekräftigt wird“, so Auza wörtlich und erklärte dann, dass der Aktionsplan auch die entscheidende Bedeutung der Förderung und Praxis einer Kultur des Dialogs und der Begegnung hervorheben sollte, die von gegenseitigem Respekt und Akzeptanz geprägt sei. Ein wirksamer Aktionsplan, so der Erzbischof, sollte auch ein Appell an religiöse und politische Führer, aber auch an Extremisten und Fundamentalisten sein, „nicht mehr den Namen Gottes zu benutzen, um Morde, Exil, Terrorismus und Unterdrückung zu rechtfertigen“.

(vatican news)

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12. Juni 2019, 12:08