Franziskus bei einer Audienz an diesem Freitag Franziskus bei einer Audienz an diesem Freitag  Leitartikel

Vatikan: Modernste Standards für Kinder- und Jugendschutz

Papst Franziskus hat Anti-Missbrauchs-Gesetze für den Heiligen Stuhl erlassen. Außer einem sogenannten „Motu Proprio“ und einem Gesetz veröffentlichte er dazu an diesem Freitag eigene Richtlinien für diesen Bereich.

Andrea Tornielli - Vatikanstadt

Alle drei Dokumente tragen die Unterschrift des Papstes: das „Motu proprio“ über den Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen, das neue Gesetz für den Staat der Vatikanstadt, das auch auf die Römische Kurie ausgedehnt wird, und die pastoralen Richtlinien. Sie werden etwa einen Monat nach dem Kinderschutz-Treffen im Vatikan vom Februar publik und sind in gewisser Weise eine erste Frucht dieses Treffens.

Worum handelt es sich genau? Um sehr spezifische Gesetze, Normen und Hinweise, vor allem was die Adressaten angeht. Denn im Vatikanstaat leben oder arbeiten zwar viele Priester und Ordensleute, aber nur sehr wenige Kinder. Die Dokumente wurden also für eine in der Welt einzigartige Realität konzipiert und geschrieben, in der die höchste religiöse Autorität auch der Souverän und Gesetzgeber ist. Trotzdem enthalten sie vieles, was für andere vorbildlich sein kann, weil es den modernsten internationalen Standards entspricht.

„Missbrauch den Behörden melden“

Im „Motu proprio“ erklärt Franziskus, dass „jeder sich der Pflicht bewusst sein sollte, Missbrauch den zuständigen Behörden zu melden und mit ihnen bei Prävention und Gegenmaßnahmen zusammenzuarbeiten“.

Das zweite Dokument ist ein Gesetz, dessen erster Artikel eine genaue und weit gefasste Definition für die Kategorie der „schutzbedürftigen Erwachsenen“ enthält. Der Text enthält eine ganze Reihe von wichtigen Neuerungen – etwa die Tatsache, dass von nun an alle Verbrechen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch, nicht nur solche sexueller Natur, sondern beispielsweise auch Misshandlungen, „von Amts wegen strafbar“ sein werden. Oder die Einführung einer 20-jährigen Verjährungsfrist, die „im Falle des Missbrauchs eines Minderjährigen ab seinem achtzehnten Geburtstag“ beginnt. Es sei daran erinnert, dass es sich hier nicht um kanonische Gesetze handelt, sondern um die Strafgesetze des Staates der Vatikanstadt.

Strafen bei Nicht-Anzeige von Missbrauchsfällen

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Meldepflicht und die Sanktion für den Beamten, der der vatikanischen Justizbehörde Missbrauchsfälle, von denen er außerhalb des Beichtgeheimnisses Kenntnis erlangt hat, nicht meldet. Das bedeutet, dass alle, die im Staat und damit in der Römischen Kurie, aber auch im diplomatischen Dienst an den Nuntiaturen, die Funktion von Beamten haben (mehr als 90% der Menschen, die im Vatikan oder für den Heiligen Stuhl arbeiten), im Falle einer Nichtmeldung bestraft werden.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einrichtung einer Begleitung und Betreuung für Opfer von Missbrauch durch das Gouvernatorat innerhalb der Vatikanischen Direktion für Gesundheit und Hygiene. Die Opfer werden also jemanden haben, an den sie sich wenden können, um medizinische und psychologische Hilfe zu erhalten, um über ihre Rechte und deren Durchsetzung informiert zu werden. Neu auch bei der Auswahl und Einstellung von Personal: Die Eignung des Kandidaten für die Interaktion mit Minderjährigen muss ausdrücklich überprüft werden.

Täter werden „aus dem Amt entfernt“

Das dritte Dokument schließlich sind pastorale Richtlinien für die Vatikanstadt. Sie mögen im Vergleich zu ähnlichen Texten einiger Bischofskonferenzen kurz erscheinen, aber es sei daran erinnert, dass es im Vatikan nur zwei Pfarreien gibt und dort höchstens einige Dutzend Minderjährige leben.

Jeder, der sich des Missbrauchs schuldig gemacht hat, wird im Vatikan „aus dem Amt entfernt“, stellt das Dokument klar. Wenn es sich um einen Priester handelt, dann übernehmen alle bereits bisher gültigen kanonischen Normen.

Kinderschutz ist „integraler Bestandteil der Botschaft des Evangeliums“

Nach den an diesem Freitag veröffentlichten Dokumenten wird die Kongregation für die Glaubenslehre ein Vademecum zur Bekämpfung des Missbrauchs für die Gesamtkirche veröffentlichen und Mechanismen schaffen, um die Diözesen ohne qualifiziertes Personal bei der Behandlung solcher Fälle zu unterstützen.

Franziskus stellt in seinem Motu Proprio ausdrücklich klar, dass der Schutz von Minderjährigen und Schutzbedürftigen „ein integraler Bestandteil der Botschaft des Evangeliums ist“.

(vatican news)

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29. März 2019, 12:10