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Kinderschutz in der Kirche: Es wird nicht bei Null angefangen

Wie sah der Weg aus, den die Päpste, der Vatikan und die Ortskirchen bisher im Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauch eingeschlagen haben? Eine Übersicht, kurz vor Beginn des Treffens zum „Schutz von Minderjährigen in der Kirche“ im Vatikan.

Mario Galgano und Fabio Colagrande – Vatikanstadt

Die Kinderschutz-Konferenz im Vatikan, die vom 21. bis 24. Februar stattfindet, ist die erste Konferenz dieser Art, an der alle Vorsitzenden der Bischofskonferenzen und die für die Ordensgemeinschaften weltweit Verantwortlichen teilnehmen. Wie es im Vorfeld heißt, will  man das Thema „mit einem evangelischen Blick“ behandeln, also ausgehend von den Worten und Handlungen, die in der Bibel beschrieben werden.

Es handelt sich um ein kirchliches Treffen von Bischöfen - das gibt dem Treffen einen „synodalen Charakter“, was darauf hindeutet, dass der Kampf gegen die Geißel des Missbrauchs durch Mitglieder des Klerus im gegenwärtigen historischen Kontext eine Priorität für Papst Franziskus darstellt. Den Opfern zuzuhören, das Bewusstsein zu schärfen, das Wissen zu erweitern, neue Namen und Verfahren zu entwickeln und sich über bewährte Verfahren auszutauschen: Das sind einige der Ziele des Treffens.

Seit 30 Jahren ein Thema

Man sollte allerdings bedenken, dass das Treffen nicht den ersten Schritt des Heiligen Stuhls oder der Bischofskonferenzen in diese Richtung darstellt. Es ist eine „historische Etappe“ – im Sinne der geschichtlichen Entwicklung – auf einem Weg, den die katholische Kirche seit mehr als 30 Jahren in Ländern wie Kanada, den Vereinigten Staaten, Irland und Australien und seit etwa zehn Jahren auch in ganz Westeuropa wie Deutschland, Schweiz und Österreich unternimmt. Dieser Weg wird auch nach dem Treffen dieser Woche fortgesetzt werden.

Die Erneuerung der kirchenrechtlichen Normen über Fälle von Missbrauch von Minderjährigen durch Mitglieder des Klerus begann bereits vor 18 Jahren im Vatikan. In den letzten zwanzig Jahren gab es unzählige Gesten, Ansprachen und Dokumente, die die Päpste diesem schwierigen Thema gewidmet haben. Manchmal hat die Veröffentlichung von Normen und Protokollen nicht den Mentalitätswechsel bewirkt, der zur Bekämpfung von Missbrauch notwendig ist, wie man im Nachhinein zugeben muss. Aber kurz vor Beginn des vom Papst gewünschten Treffens kann man sicherlich nicht von einem „Jahr Null“ im Engagement der Kirche für den Kinderschutz sprechen.

Erneuerung der Normen durch Kardinal Ratzinger

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts begann und vollendete der Heilige Stuhl, vor allem dank des Wirkens von Kardinal Joseph Ratzinger, dem späteren Papst Benedikt XVI., eine tiefgreifende Erneuerung der kirchenrechtlichen Normen für das Eingreifen in Missbrauchsfällen. Die Strafenregelungen wurden aktualisiert, Verfahren und Kompetenzen überarbeitet. Im Jahr 2001 nannte das Motu proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ von Johannes Paul II. das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen durch einen Geistlichen eines der „schwersten Verbrechen“ überhaupt, deren Behandlung seither der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehalten war.

Im Jahr 2010 ließ Benedikt XVI. von der Glaubenskongregation die neuen „Regeln für die schwersten Verbrechen“ veröffentlichen. Sie beschleunigten die Verfahren durch die Einführung eines „außergerichtlichen Erlasses“, verdoppelten die Verjährungsfrist von zehn auf zwanzig Jahre und führten das Verbrechen der „Kinderpornographie“ ein. Im selben Jahr haben die Bischöfe in Deutschland, wo bereits 2002 die ersten „Leitlinien“ zu diesem Thema veröffentlicht wurden, ihre Richtlinien verschärft und die Zusammenarbeit mit den Behörden verstärkt. Das lag ohne Zweifel an der Bekanntmachung der Fälle am Canisius-Kolleg der Jesuiten in Berlin.

Der Weg ist noch lang - und die Kinderschutz-Konferenz will ein weiterer Schritt sein.

(vatican news)

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19. Februar 2019, 11:58