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Kardinäle und Bischöfe beim Kinderschutzgipfel Kardinäle und Bischöfe beim Kinderschutzgipfel 

Erzbischof Scicluna: „Wir Bischöfe müssen das Kreuz der Opfer tragen"

Wie gehen Bischöfe angemessen mit Missbrauchsfällen um? Antworten auf diese Grundfrage hat der kirchliche Kinderschutzfachmann Charles Scicluna, Erzbischof von Malta, in seinem Impulsreferat beim Kinderschutzgipfel im Vatikan zusammengefasst. „Die Art, wie wir Bischöfe unser Amt im Dienst der Gerechtigkeit ausüben, ist einer der grundlegenden Tests für unsere Führung und auch für unsere Treue“, erklärte Scicluna.

Sexuelles Fehlverhalten anzeigen

Die Glaubenden müssen darüber informiert sein, dass sie „die Pflicht und das Recht“ haben, sexuelles Fehlverhalten einer Kontaktperson im Bistum oder in der Ordensgemeinschaft des Täters anzuzeigen, so der Erzbischof. In allen Phasen des Vorgehens müssten die vorgesehenen Prozeduren ebenso wie das Recht des betreffenden Landes beachtet werden. Ortskirchen, die eigene Kinderschutzkommissionen einrichteten, hätten damit gute Erfahrungen gemacht. Hilfreich sei jedenfalls eine kollegiale und teamorientierte Herangehensweise auf bischöflicher Seite, darauf insistierte Scicluna mehrmals. Er riet ausdrücklich dazu, Opfer zu treffen.

Die Wunden dieser Menschen seien psychologischer und spiritueller Art und bräuchten einen sensiblen Umgang. „In meinen vielen Begegnungen mit Opfern auf aller Welt habe ich allmählich verstanden, dass [diese Wunden] heiliger Boden sind, wo wir Jesus am Kreuz treffen. Dies ist ein Kreuzweg, den wir Bischöfe und andere Kirchenführer nicht vermeiden dürfen. Wir müssen beim Helfen der Opfer Simon von Zyrene sein, mit dem Jesus sich selbst identifizierte, und ihr schweres Kreuz tragen.“

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Fälle sexuellen Fehlverhaltens untersuchen

Die ersten Untersuchungsergebnisse in Verdachtsfällen von Missbrauch bei Opfern unter 18 Jahren sind der Glaubenskongregation zu übermitteln, erinnerte Scicluna und verwies die Bischöfe auf das Motu proprio „Sacramentorum Sanctitatis tutela“. Der Bischof solle die Entwicklungen von da an am besten selbst verfolgen. Die vatikanische Glaubenskongregation ihrerseits stehe dem Bischof beratend zur Seite, versicherte Scicluna, der beigeordneter Sekretär der vatikanischen Behörde ist. Die Glaubenskongregation sei auch immer bereit, die einzelnen Fälle mit den zuständigen Behörden der Ortskirche durchzugehen.

Kanonischer Strafprozess

Der Bischof ist zuständig für die Auswahl kluger, fairer und qualifizierter Richter und Staatsanwälte, sagte Scicluna. Als „Lücke“ im kirchlichen Strafprozess bezeichnete er die beschränkte Rolle des Opfers; „die pastorale Sorge des Bischofs wird dazu beitragen, diese Lücke auszufüllen“, ein Opferschutzverantwortlicher solle die Betroffenen über die Entwicklung der Causa auf dem Laufenden halten. Sollte bei dem Prozess herauskommen, dass die Anschuldigungen gegen den Kleriker nicht bewiesen werden können, stelle das die Bischöfe vor ein Dilemma, weil ein Unbehagen zurückbliebe, ob er den Betreffenden wieder im Dienst zulassen könne. Der Bischof müsse in diesem Fall seine Autorität nutzen, um das Gemeinwohl zu garantieren und einen effektiven Schutz von Minderjährigen sicherzustellen.

Schnittstelle mit ziviler Rechtsprechung

Die Zuständigkeit der staatlichen Behörden muss der Bischof auf jeden Fall berücksichtigen, so Scicluna: „Wir sprechen über Fehlverhalten, das auch ein Verbrechen in jeder zivilen Rechtsprechung ist“. Nicht selten hätten zivile Prozesse wegen Missbrauchs einen anderen Ausgang als kirchliche.

Kanonische Entscheidungen umsetzen

Sobald der Ausgang eines Prozesses unwiderruflich feststeht, muss der Bischof die Gemeinde über das Ergebnis informieren, so Scicluna. Das gelte auch für Fälle, in denen der Kleriker zu Unrecht beschuldigt wurde.

Prävention von sexuellem Missbrauch

Eindringlich rief Scicluna die im Vatikan versammelten Vorsitzenden der Bischofskonferenzen dazu auf, Kandidaten für das Priesteramt sorgfältig auszuwählen. Wer ins Seminar komme, dürfe niemals in irgendeiner Form mit einem Verbrechen oder auch nur „problematischem Verhalten“ in diesem Bereich aufgefallen sein. Kinderschutz habe ein Pflichtthema bei der Priesterausbildung zu sein.

Auch bei der Auswahl von Bischöfen müsse das Thema eine größere Rolle spielen. Viele forderten heute die Einbindung von Laien bei der Auswahl zukünftiger Bischöfe, referierte Scicluna. Es sei „eine schwere Sünde gegen die Integrität des Bischofsamtes, Fakten zu verbergen oder zu unterschätzen, die auf Defizite im Lebensstil oder in der spirituellen Vaterschaft“ von priesterlichen Kandidaten zum Bischofsamt hinweisen. Hier folgte ein langes Zitat aus dem Hirtenbrief von Papst Benedikt XVI. an die irischen Gläubigen vom 19. März 2010.

(vatican news - gs)

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21. Februar 2019, 12:41