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Vatikan/UNO: Kein Frieden ohne Rechtsstaatlichkeit

Eine Welt, in der Gerechtigkeit herrscht, kann nur durch „klare Regeln“ geschaffen werden. Darauf wies der Vatikanvertreter bei der UNO in New York hin. Erzbischof Bernardito Auza äußerte sich bei der UN-Vollversammlung zum Thema „Rechtsstaatlichkeit“.

Mario Galgano – Vatikanstadt

Eine friedvolle, wohlhabende und gerechte Welt kann nur durch ein geregeltes Miteinander aufgebaut und gefördert werden. Das erläuterte der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen in New York. Erzbischof Auza betonte, dass im Mittelpunkt der Rechtsstaatlichkeit „die Achtung aller international anerkannten Menschenrechte und deren wirksame Umsetzung im jeweiligen Land“ stünden. Er zitierte die Ansprache des Papstes vor der UN-Generalversammlung, bei der Franziskus am 25. September 2015 das Konzept des lateinischen Aphorismus „iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi – Gerechtigkeit ist der ständige und ewige Wille, jedem seine Rechte zu gewähren“ erläuterte.

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Zugang zum Recht für alle

„Dazu gehören die Annahme angemessener Rechtsvorschriften und die Bereitstellung wirksamer Rechtsbehelfe auf nationaler Ebene. Die wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen sehen solche Verpflichtungen vor. Darüber hinaus entspricht das Ziel der UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung diesen rechtlichen Verpflichtungen, indem es die Mitgliedstaaten auffordert, Zugang zum Recht für alle zu gewähren. Tatsächlich ist die gerechte Anwendung der Rechtsstaatlichkeit auf nationaler Ebene nichts anderes als die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte.“

Rechtsstaatlichkeit könne somit nur dann wirksam sein, „wenn die Einhaltung der Menschenrechte auf angemessenen wirksamen, rechenschaftspflichtigen und integrativen Verfahren und Institutionen“ beruhe, so der Vatikanvertreter. Dementsprechend sollten die Staaten all ihre nationalen Institutionen ermächtigen, „den Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte nachzukommen“, und alle verfahrensrechtlichen Hindernisse zu beseitigen, um den Opfern von Menschenrechtsverletzungen beizustehen.

„Die Staaten sollten auch dafür sorgen, dass die Anwälte, Richter und Menschenrechtsverteidiger, die die innerstaatliche Durchsetzung der Menschenrechte gewährleisten wollen, ihre beruflichen Pflichten im Einklang mit den geltenden Grundsätzen der Unabhängigkeit der Justiz, die von der UN-Generalversammlung feierlich angenommen wurden, frei ausüben können“, so der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls.

Während der UN-Vollversammlung in New York wird in der Herbstsession zu verschiedenen Themen debattiert. Der Vatikan ist zwar nicht Vollmitglied der Vereinten Nationen, darf sich aber als Ständiger Beobachter zu den Themen äußern, über die die Staatsvertreter debattieren.

(vatican news/uno)

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11. Oktober 2018, 10:20