Bischof Jose Luis Azuaje Ayala Bischof Jose Luis Azuaje Ayala 

Papst besetzt zwei wichtige Bischofsstühle in Venezuela neu

In Venezuela hat Papst Franziskus den neuen Vorsitzenden der Bischofskonferenz auf einen wichtigen Posten bestellt. Wie der Vatikan am Donnerstag bekanntgab, ernannte der Papst Bischof Jose Luis Azuaje Ayala (60) von Barinas zum neuen Erzbischof von Maracaibo. Gleichzeitig nahm er den altersbedingten Rücktritt des bisherigen Erzbischofs Ubaldo Ramon Santana Sequera (77) an.

Außerdem ernannte der Papst den bisherigen Weihbischof von Caracas, Jesus Gonzalez de Zarate Salas (57), zum Erzbischof von Cumana im Nordosten an der Karibikküste. Von 2009 bis 2015 war de Zarate zudem Sekretär der Bischofskonferenz des Landes. Cumanas bisheriger Erzbischof, Diego Rafael Padron Sanchez (79), war ebenfalls aus Altersgründen zurückgetreten.

Azuaje Ayala war im Januar an die Spitze des Episkopats in Venezuela gewählt worden und wird nun Erzbischof in Venezuelas zweitgrößter Stadt, die auch das Zentrum der Ölindustrie ist. Mit Azuaje suchen die Bischöfe auch nach Wegen, wie sie mit der umstrittenen Regierung von Präsident Nicolas Maduro umgehen sollen. Denn das Verhältnis zwischen Staat und Kirche wird immer kritischer. Bemühungen des Vatikan, zwischen Regierung und Opposition in Venezuela zu vermitteln, haben bislang zu keiner Besserung der Lage geführt.

„Hassverbrechen“

Präsident Maduro war am 20. Mai in vorgezogenen Neuwahlen im Amt bestätigt worden. Allerdings wird diese Wahl von den meisten demokratischen Staaten, darunter den USA und den Staaten der Europäischen Union, nicht anerkannt. Auch die Kirche hatte sie als unfair kritisiert.

Bischöfe, die sich in Predigten kritisch mit der Regierung auseinandersetzen, werden vom Regime hart angegangen. So hatte Maduro im Jänner Staatsanwaltschaft und Obersten Gerichtshof aufgefordert, gegen zwei Bischöfe zu ermitteln. Sie hatten in ihren Sonntagspredigten die Zustände im Land scharf kritisiert, was vom Regime als „Hassverbrechen“ tituliert wird. Laut einem Gesetz, das die umstrittene verfassungsgebende Versammlung verabschiedet hat, kann die Justiz derartige Verbrechen verfolgen.

(kap – mg)

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24. Mai 2018, 14:10