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Papst Franziskus mit neuen Details zum Thema Sedisvakanz Papst Franziskus mit neuen Details zum Thema Sedisvakanz  

Papst: Bei Sedisvakanz bleibt Generalrevisor im Amt

Papst Franziskus hat ein wichtiges Detail für die Zeit nach dem Ende seines Pontifikats geregelt, das den so genannten „Generalrevisor“ betrifft.

Papst Franziskus hat ein wichtiges Detail für die Zeit nach dem Ende seines Pontifikats geregelt. Mit einem unmittelbar wirksamen Rechtsakt, einem sogenannten Reskript, legte er fest, dass in der Zeit der sogenannten Sedisvakanz zwischen zwei Pontifikaten der Generalrevisor des Heiligen Stuhls im Amt bleibt.

Vorgesehen ist laut dem Reskript, „dass die ordentliche Verwaltung im Falle eines vakanten Apostolischen Stuhles nicht unterbrochen wird und dass die Kontrollfunktion weiterhin vom Amt des Generalrevisors unter der Aufsicht des Kardinals Camerlengo ausgeübt wird“. Der Generalrevisor untersteht in dieser Phase also unmittelbar dem Kardinal, der das Amt des Kämmerers (Camerlengo) ausübt.

Das von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin unterzeichnete Reskript wurde an diesem Mittwoch vom vatikanischen Presseamt veröffentlicht. Das Amt des Generalrevisors für finanzielle Angelegenheiten hat Papst Franziskus im Jahr 2014 neu eingerichtet. Seit 2017 wird es von dem italienischen Wirtschafts- und Finanzexperten Alessandro Cassinis Righini ausgeübt. Er überprüft die Bilanzen aller Behörden und Ämter des Heiligen Stuhls und meldet dem vatikanischen Wirtschaftsrat gegebenenfalls finanzielle Unregelmäßigkeiten.

Kontinuität

In der Zeit der Sedisvakanz berichtet er an den Kämmerer. Dieses Amt hat derzeit der irisch-amerikanische Kardinal Kevin Farrell inne. In der Phase der Sedisvakanz ist er neben dem Dekan des Kardinalskollegiums eine der wichtigsten Figuren im Vatikan.

In der vom Papst vor einem Jahr in Kraft gesetzten Kurienverfassung „Praedicate evangelium" war nicht geregelt, wer die Funktion des Generalrevisors in einer Sedisvakanz ausübt. Durch die nun getroffene Regelung wird eine Kontinuität für die Übergangszeit in den Vatikanbehörden geschaffen. Die Behördenchefs verlieren ihre Ämter in der Zeit der Sedisvakanz, geschäftsführend bleiben dann nur die Sekretäre im Amt.

 

(kathpress/vatican news – mm)

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24. Mai 2023, 14:45