Bei der Heiligsprechung von Papst Paul VI. und weiteren Heiligen Bei der Heiligsprechung von Papst Paul VI. und weiteren Heiligen 

Franziskus: Heiligsprechungen erfordern unparteiische Arbeit

Papst Franziskus hat Kirchenleute, die mit Heilig- und Seligsprechungsverfahren betraut sind, zu gewissenhafter und unparteiischer Arbeit aufgerufen. An diesem Freitag empfing er die Angehörigen der entsprechenden vatikanischen Kongregation in Audienz, zusammen mit mehr als 200 Anwälten und Anwältinnen, die Heilig- und Seligsprechungsverfahren voranbringen.

Die Berater der Kongregation seien dazu berufen, „in voller Gewissensfreiheit ihre Arbeit zu tun“ und ausgereifte Urteile über die jeweiligen Fälle vorzulegen, sagte der Papst. Er empfahl eine unparteiische Arbeitsweise, die „nicht auf Einflussnahmen achtet, woher auch immer sie kommen mögen“. Die Ordnung und die Praxis der Behörde verlangten eine „absolute Unabhängigkeit“ der Stellen, die den Prozess betreiben, und jener, die darüber befinden.

Bei jedem Selig- und Heiligsprechungsprozess gibt es die Figur des Postulators oder der Postulatorin, eine Art anwaltliche Instanz, die im Auftrag des Betreibers des Verfahrens Beweise für die Heiligkeit des oder der Kandidatin sammelt. „Die Postulatoren sollten sich immer mehr darüber im Klaren sein, dass ihre Aufgabe eine Haltung des Dienstes an der Wahrheit und der Zusammenarbeit mit dem Heiligen Stuhl verlangt“, empfahl der Papst. „Sie dürfen sich nicht von materiellen Blickpunkten und wirtschaftlichen Interessen leiten lassen, nicht ihre persönliche Bestätigung suchen und alles meiden, das im Widerspruch zur Bedeutung der kirchlichen Arbeit steht, die sie ausüben“, so Franziskus. Selig- und Heiligsprechungsverfahren hätten vor allem einen spirituellen Charakter, unterstrich das Kirchenoberhaupt.

„Es braucht ein Wunder, weil das der Fingerzeig Gottes ist“

In einer kurzen Anmerkung verteidigte Franziskus auch den Nachweis eines Wunders, der für eine Selig- oder Heiligsprechung nötig ist. Er habe einmal mit Kardinal Amato, dem früheren Leiter der Behörde, über die Notwendigkeit des Wunders im Verfahren gesprochen, sagte Franziskus. „Es braucht ein Wunder, weil das der Fingerzeig Gottes ist“, so der Papst. „Ohne ein klares Eingreifen des Herrn können wir in den Kanonisierungsverfahren nicht vorangehen.“ Franziskus selbst hat allerdings in einem Fall eine Ausnahme gemacht und den seligen Papst Johannes XXIII. ohne Nachweis eines weiteren Wunders heiliggesprochen.

Zum Nachhören

Heiligkeit sei das „wahre Licht der Kirche“, sagte der Papst. Deshalb müsse man sie „auf den Kerzenleuchter stellen, damit sie den Weg des erlösten Gottesvolkes zu Gott erleuchte und leite“. Die Arbeit der Behörde, die seit 50 Jahren in dieser Form besteht, erfordere von alters her Genauigkeit bei der investigativen Recherche, ebenso wie „Seriosität und Fachwissen beim Studium der Dokumente“.

Vor 50 Jahren hatte Papst Paul VI. im Zug der Kurienreform die Kongregation der Heiligen Riten in zwei Dikasterien aufgeteilt. Daraus entstanden die Gottesdienstkongregation und die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen. An letzterer sind zwei- bis dreitausend  Verfahren anhängig.

(vatican news – gs)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

12. Dezember 2019, 12:38