Papst Franziskus mit dem anglikanischen Primas Justin Welby im Oktober 2017 Papst Franziskus mit dem anglikanischen Primas Justin Welby im Oktober 2017 

Papst überarbeitet Normen für übertretende Anglikaner

Papst Franziskus hat die Normen aktualisiert, die den Übertritt von Anglikanern zur katholischen Kirche regeln.

Zehn Jahre nach der Apostolischen Konstitution „Anglicanorum coetibus“ von Papst Benedikt XVI. gab der Vatikan an diesem Dienstag die überarbeiteten Regeln bekannt. Benedikt hatte innerhalb der katholischen Kirche sogenannte Personalordinariate eingerichtet. Man kann sie von ihrer Struktur her mit Bistümern vergleichen. Sie erlauben übergetretenen Anglikanern, viel von ihren Traditionen beizubehalten.

Anerkennung für das Messbuch der Personalordinariate

Derzeit gibt es drei Personalordinariate: je eines in England, den USA und Australien. Die neuen Normen präzisieren zum Beispiel, dass Kleriker, die einem Personalordinariat beitreten wollen (Inkardinierung), sich zuvor rechtlich von ihrem Herkunftsbistum gelöst haben müssen. In Artikel 15 anerkennen sie ausdrücklich das Messbuch der Personalordinariate („Divine Worship“): Es bewahre „den katholischen Kult und das erhaltenswerte liturgische anglikanische Erbe“.

Gültig getaufte Anglikaner, die katholisch werden, sollen nach ihrem Übertritt die katholische Erstkommunion und Firmung empfangen. Die Ausbildung von Priesteramtskandidaten soll nicht abgeschottet stattfinden, sondern in Zusammenarbeit mit anderen katholischen Bistümern.

Nur Gruppen, nicht Einzelne

„Anglicanorum coetibus“ betrifft ausschließlich anglikanische Gruppen, die katholisch werden wollen, und nicht etwa einzelne Gläubige. Zuständig für die Errichtung eines Personalordinariats ist die vatikanische Glaubenskongregation.
 

(vatican news – sk)
 

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09. April 2019, 13:54