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Franziskus beim Anti-Missbrauchs-Gipfel vor einer Woche im Vatikan Franziskus beim Anti-Missbrauchs-Gipfel vor einer Woche im Vatikan 

Papst: Missbrauch konsequent weltlicher Justiz melden

Sexuelle Übergriffe müssten mit aller Konsequenz den weltlichen Gerichten gemeldet werden. Dies sagte Papst Franziskus nach Angaben von Guido Fluri, dem Begründer einer „Wiedergutmachungsinitiative“, am Samstag bei einer Privataudienz für zwei Überlebende aus der Schweiz.

Franziskus entschuldigte sich bei den beiden stellvertretend für alle Schweizer Missbrauchsopfer. Franziskus habe „aus tiefstem Herzen um Vergebung gebeten“, schilderte Fluri gegenüber dem Schweizer katholischen Medienzentrum kath.ch die Begegnung. Fluri hatte den aus der Schweiz stammenden Kurienkardinal Kurt Koch um ein solches Treffen mit zwei Missbrauchsopfern gebeten; Koch dieser war bei der Privataudienz anwesend.

Die von ihm vertretenen Opfer aus der Schweiz erwarteten konkretere Konsequenzen als beim jüngsten Anti-Missbrauchsgipfel in Rom, habe Fluri dem Papst gesagt: „Die wollen Antworten. Was geschieht jetzt?“ Papst Franziskus habe daraufhin gesagt: Missbrauchsfälle sollten mit allen Konsequenzen den weltlichen Gerichten gemeldet werden, um die Gesellschaft vor diesen Tätern zu schützen. Denn diese seien „monströs“ und „krank“, berichtete er über die Worte des Papstes.

„In dieser Deutlichkeit habe ich das bisher von Papst Franziskus nicht gehört“

„In dieser Deutlichkeit habe ich das bisher von Papst Franziskus nicht gehört“, sagte Fluri gegenüber kath.ch. Franziskus habe bei dem 40-minütigen Treffen von der Kirchen- und der Weltgemeinschaft gesprochen. Die Kirche habe die Verantwortung, die Täter den weltlichen Gerichten zuzuführen.

Fluri zeigte sich überzeugt, dass dies nicht nur leere Worte sind. „Ich habe das als sehr überzeugend wahrgenommen. Der Papst hat keine andere Wahl“, so der Initiator der Wiedergutmachungsinitiative.

Opfer sind keine Nummern

Kardinal Koch bekräftigte gegenüber kath.ch die klaren Worte des Papstes. Wenn ein Priester oder eine Nonne sich vergehe, sei dies nicht nur ein religiöses, sondern auch ein menschliches Verbrechen, sagte der Papst laut Koch. Deshalb müsse die Gesellschaft vor solchen Tätern geschützt und der Fall den staatlichen Behörden gemeldet werden.

Für den Papst seien die Opfer keine „Nummern“ - eine Erfahrung, die Missbrauchsopfer aus Kinderheimen oftmals gemacht hätten. Sie seien vielmehr Menschen mit einer Leidensgeschichte. Im Namen der ganzen Kirche habe der Papst bei den beiden Schweizern für das Geschehene um Verzeihung gebeten. Dabei sei Franziskus sich bewusst, dass eine eigentliche Wiedergutmachung des Geschehenen kaum möglich sei. „Umso notwendiger ist die Entschuldigung. Ich hatte den Eindruck, dass diese den Opfern wichtig war“, so Koch gegenüber kath.ch.

„Erlebtes werde ich ein Leben lang nicht los“

Laut Fluri ist es tatsächlich wichtig, „dass diese Anerkennung kommt, damit ein Stück Versöhnung geschehen kann“. Viele hätten jahrelang die Erfahrung gemacht, dass die Übergriffe relativiert wurden. Kath.ch berichtete über eine heute 75-jährige Frau, die den Papst traf und ihre Geschichte am Samstag Kardinal Koch erzählte. Als Zögling in einem Heim sei sie Opfer von Übergriffen geworden: „Was ich dort erlebt habe, werde ich ein Leben lang nicht los.“

Zur päpstlichen Entschuldigung meint sie: „Es ist gut, dass er das macht, aber man kann es nicht rückgängig machen. Vielleicht nützt es anderen.“ Sie hofft dennoch, dass sich in der katholischen Kirche jetzt etwas ändert, „dass sie etwas machen, damit das nicht mehr geschieht“.

„Rom muss klare Vorgaben geben“

Auch Kardinal Kurt Koch betont, dass das, was am Anti-Missbrauchsgipfel gesagt und erarbeitet wurde, nun umgesetzt werden müsse. „Rom muss klare Vorgaben geben und diese müssen durch die Ortskirchen in den einzelnen Ländern umgesetzt werden.“ Er sei zuversichtlich, dass dies geschehe, sagt der Kardinal.

Die von Guido Fluri, einem Schweizer Unternehmer, initiierte Wiedergutmachungsinitiative setzt sich für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in der Schweiz ein. Sie hat sowohl die wissenschaftliche Aufarbeitung zum Ziel als auch die Errichtung eines Fonds in der Höhe von 500 Millionen Schweizer Franken zugunsten der Opfer. Das Schweizer Parlament setzte mit dem „Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981“ die Anliegen der Initiative teilweise um.

(kap – sk)

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03. März 2019, 11:07