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Vatikan antwortet auf Zweifel an Zulässigkeit der Entfernung der Gebärmutter

Ist die Entfernung der Gebärmutter aus kirchlicher Sicht erlaubt? Das kommt darauf an, aus welchen Gründen der Eingriff erfolgt. Steht die Gesundheit der Frau auf dem Spiel, hat auch die Kirche keine Schwierigkeiten mit dem Eingriff. Das steht in einer Erklärung der vatikanischen Glaubenskongregation, die der Vatikan an diesem Donnerstag veröffentlichte.

Mario Galgano und Benedetta Capelli – Vatikanstadt

Das Dokument datiert vom 10. Dezember 2018 und hat die Zustimmung von Papst Franziskus. Es geht um eine Antwort der Glaubenskongregation auf einen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der sogenannten Hysterektomie, also der Entfernung der Gebärmutter.

Zum Nachhören

Bereits 1993 hatte die Kongregation für die Glaubenslehre hervorgehoben, dass die Entfernung der Gebärmutter moralisch erlaubt sei, wenn andernfalls „eine ernsthafte aktuelle Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter" bestehe. Anders stehe es im Fall einer gezielten Sterilisation. Erfolge die Hysterektomie mit dem Ziel, eine Schwangerschaft zu verhindern, die eine Gefahr für die Mutter mit sich bringen kann, dann sei der Eingriff aus katholischer Sicht nicht erlaubt, hieß es damals. Diese Antwort wird nun wiederholt.

Fragen nach 1993

Doch auch nach 1993 seien dem Papst und dem Heiligen Stuhl „einige genau umschriebene Fälle vorgelegt worden, in denen es ebenfalls um Hysterektomie geht“, so die Note der Glaubenskongregation. Darin werde vor allem eine Sachlage behandelt, „die sich von der 1993 geprüften unterscheidet“. Und zwar gehe es um Situationen, „in denen die Fortpflanzung in jedem Fall nicht möglich ist“. Auf diese neue Sachlage wolle man nun die Antwort zu der bereits 1993 gestellten Frage vervollständigen.

Es sei also moralisch erlaubt, die Gebärmutter zu entfernen, wenn sich diese unumkehrbar in einem Zustand befindet, in dem die Fortpflanzung nicht mehr möglich sei. Auch müssten erfahrene Ärzte zur Gewissheit gelangt sein, dass eine eventuelle Schwangerschaft zu einer Fehlgeburt führen würde, „bevor der Fötus lebensfähig ist“, damit es erlaubt sei, die Gebärmutter zu entfernen.

Keine antiprokreative Handlung

Der ärztliche Eingriff könne somit nicht als „antiprokreativ“ betrachtet werden, so die Glaubenskongregation, weil es um eine objektive Situation geht, in der keine Prokreation und folglich auch keine antiprokreative Handlung möglich sei. Anders ausgedrückt: Fortpflanzungsorgane zu entfernen, die nicht in der Lage sind, eine Schwangerschaft auszutragen, kann nicht als direkte Sterilisation bezeichnet werden, die als Ziel und als Mittel in sich unzulässig ist und bleibt.

Die Frage nach den Kriterien, um zu beurteilen, ob eine Schwangerschaft bis zur Lebensfähigkeit des Fötus fortgesetzt werden kann oder nicht, sei medizinischer Art, betont die Kongregation der römischen Kurie. In moralischer Hinsicht bedürfe es dabei jenes höchsten Grades an Gewissheit, der von der Medizin erreicht werden könne. „In diesem Sinn ist die vorgelegte Antwort auf die Frage so weit gültig, als sie guten Glaubens gestellt worden ist“, heißt es in der Note aus dem Vatikan.

Zudem bedeute die Antwort auf die Frage nicht, dass die Entscheidung, eine Hysterektomie vorzunehmen, „immer die bestmögliche ist, sondern nur, dass es sich dabei unter den erwähnten Bedingungen um eine moralisch erlaubte Entscheidung handelt“. Andere Optionen wie beispielsweise der Rückgriff auf die unfruchtbaren Perioden oder die vollkommene Enthaltsamkeit dürften im Übrigen nicht ausgeschlossen werden. Es obliege den Ehegatten, im Gespräch mit den Ärzten und ihrem geistlichen Begleiter den Weg zu wählen, den sie einzuschlagen haben, indem sie die gewöhnlichen Kriterien der Stufung medizinischer Eingriffe auf ihren Fall und ihre Lebensumstände anwenden, so die Empfehlung der Glaubenskongregation.

(vatican news)

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03. Januar 2019, 13:36