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Der Papst mit seinem Pressesprecher Greg Burke Der Papst mit seinem Pressesprecher Greg Burke 

Papst zum Kommunionstreit: Das Problem ist die Zuständigkeit

Papst Franziskus hat sich vor Journalisten erstmals ausführlich zum so genannten Kommunionstreit in der deutschen Kirche geäußert. Das Thema kam bei seiner „fliegenden Pressekonferenz“ am Donnerstagabend auf – da war er auf dem Rückflug von einem eintägigen Besuch in Genf nach Rom.

Stefan von Kempis – Vatikanstadt

Was der Papst in seiner ausführlichen Antwort zu sagen hatte, bot einige Überraschungen: vor allem, was den Entwurf der pastoralen Handreichung zum Thema „Kommunionempfang für nicht-katholische Ehepartner“ betrifft. An diesem von der Deutschen Bischofskonferenz mehrheitlich im Februar beschlossenen Text hatte sich der Streit entzündet. Franziskus ließ wissen, dass dieser Text aus seiner Sicht sogar „restriktiver“ gewesen sei, als es das Kirchenrecht hergebe. Der Papst lobte den Text der Handreichung und ließ erkennen, dass er kein Problem mit dem Inhalt hatte.

„Es liegt in der Hand des Diözesanbischofs“

„Im Kodex des Kirchenrechts ist das, wovon die deutschen Bischöfe sprachen, vorgesehen: die Kommunion in Ausnahmefällen. Sie haben sich auf das Problem der (konfessions-)verschiedenen Ehen konzentriert – ob das möglich wäre oder nicht. Das Kirchenrecht sieht nun vor, dass der Diözesanbischof diese Frage regeln muss: Es liegt in seiner Hand, so der Kodex.“

Zum Nachhören

Die deutschen Bischöfe hätten nun „gesehen, dass das nicht klar war“ und dass einige Priester in dieser Hinsicht Alleingänge unternahmen, die nicht mit ihrem Bischof abgesprochen gewesen seien. Darum hätten sie in langer Arbeit „diese Studie“ erstellt.

Die Handreichung? Gut gemacht - und restriktiv

 

„Gut gemacht! Gut gemacht. Die Studie ist restriktiv. Den Bischöfen ging es darum, klar zu sagen, was im Kodex (des Kirchenrechts) steht. Ich habe sie gelesen und sagte mir: Aber das ist ja ein restriktives Dokument – da steht gar nicht drin ‚Öffnet (die Kommunion) für alle‘. Nein – es war eine gut durchdachte Sache, mit kirchlichem Geist.“

Das Problem bestehe nun darin, dass dieses Thema auf der Ebene der Bischofskonferenz behandelt worden sei und nicht auf der Ebene des eigentlich verantwortlichen Diözesanbischofs. Das sehe das Kirchenrecht nicht vor, erläuterte der Papst. Das Kirchenrecht benenne den Ortsbischof als denjenigen, der über diese Frage zu entscheiden habe, und nicht die Bischofskonferenz.

Ladaria-Brief war mit dem Papst abgesprochen

 

„Warum? Weil etwas, was eine Bischofskonferenz beschließt, sofort universal (gültig) wird. Und das ist bei der Debatte die Schwierigkeit gewesen: gar nicht so sehr der Inhalt (der Handreichung), sondern das…“

Franziskus ging vor den im Flugzeug mitreisenden Journalisten auch auf das klärende Gespräch ein, das uneinige deutsche Bischöfe im Mai in Rom am Sitz der Glaubenskongregation geführt haben. Der Brief, den der Präfekt der Kongregation, Erzbischof Luís Ladaria, daraufhin geschrieben habe (und der zum Ärger des Vatikans an die Öffentlichkeit gelangte), sei mit ihm, dem Papst, abgesprochen gewesen: Das habe Ladaria keineswegs „aus Eigeninitiative“ getan.

Am Ende wird's eine Orientierungshilfe für Diözesanbischöfe geben

„Ich habe zu ihm gesagt: Es ist besser, wir machen einen Schritt nach vorn und sagen, dass das Dokument noch nicht hinreichend reif ist – so stand es dann in dem Brief – und dass die Sache noch etwas mehr geprüft werden muss.“

„Am Ende werden sie es dann studieren“, fuhr Franziskus mit einer etwas ungenauen Formulierung fort. „Ich glaube, das wird eine Orientierungshilfe werden, damit jeder Diözesanbischof dann das regeln kann, was das Kirchenrecht erlaubt. Es hat keinerlei Bremsen gegeben – nein, nein. Es geht darum, die Sache zu regeln, damit sie dann den richtigen Weg nimmt.“ Der Ladaria-Brief war in der deutschen Öffentlichkeit von einigen als ökumenische Bremse eingestuft worden.

„Ein bisschen Verwirrung“

Franziskus bedauerte, dass es „ein bisschen Verwirrung“ gegeben habe: „Aber so liegen die Dinge.“ Der Kodex des Kirchenrechts erkläre den Diözesanbischof, nicht die Bischofskonferenz für zuständig: „Das ist es.“

Leider habe es „in einigen Momenten nicht die richtigen Informationen“ gegeben. Im Übrigen habe er dies auch gemeint, als er bei seinem Besuch in der lutherischen Gemeinde Roms 2015 auf den Geist des Kirchenrechts verwiesen hatte. Damals hatte Franziskus auf die Frage eines konfessionsgemischten Ehepaars nach einem gemeinsamen Gang zur Kommunion gesagt: „Ich werde nie wagen, Erlaubnis zu geben, dies zu tun, denn es ist nicht meine Kompetenz. Eine Taufe, ein Herr, ein Glaube. Sprecht mit dem Herrn und geht voran. Ich wage nicht mehr zu sagen.“

Am Montag beraten die deutschen Bischöfe

 

Am Montag und Dienstag werden die deutschen Bischöfe bei ihrem turnusmäßigen Treffen im sogenannten Ständigen Rat in Berlin erneut über das Thema und das weitere Vorgehen beraten, berichtet die Katholische Nachrichten-Agentur.

Die Bischofskonferenz hatte sich im Februar mit Dreiviertel-Mehrheit auf die bisher nicht veröffentlichte Handreichung geeinigt, wonach evangelische Ehepartner im Einzelfall die Kommunion empfangen können. Sieben Bischöfe baten daraufhin den Vatikan um Klarstellung, ob eine solche Regelung von einer einzelnen Bischofskonferenz beschlossen werden kann. Nach Gesprächen Anfang Mai in Rom verwies der Vatikan den Konflikt zunächst an die Bischofskonferenz zurück. Anfang Juni wurde dann der Brief der Glaubenskongregation bekannt, in dem es heißt, Papst Franziskus sei zu dem Schluss gekommen, „dass das Dokument nicht zur Veröffentlichung reif ist“.

(vatican news/kna)
 

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22. Juni 2018, 09:49