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D: „Alle Verfahren eingestellt“

Die Staatsanwaltschaft München I hat alle Ermittlungen gegen kirchliche Verantwortliche, die sich auf die Münchner Missbrauchs-Studie stützten, abgeschlossen. Alle Verfahren wurden eingestellt.

Das teilte das Erzbistum München-Freising an diesem Dienstag unter Berufung auf eine Erklärung der Staatsanwaltschaft mit. Die Ermittlungen hätten „jeweils keinen hinreichenden Verdacht strafbaren Handelns der Personalverantwortlichen“ ergeben.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war das von der Erzdiözese München und Freising beauftragte und von der „Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl“ verfasste zweite externe Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Bereich der Erzdiözese. Bei der Studie war es auch um den unlängst verstorbenen früheren Papst Benedikt XVI. gegangen; dieser war von 1977 bis 1982 Erzbischof von München und Freising gewesen.

„Unbedingter Aufklärungswille“

Die Erzdiözese bekräftigte an diesem Dienstag „ihren unbedingten Aufklärungswillen und ihre uneingeschränkte Kooperations- und Unterstützungsbereitschaft bei jeglicher staatlichen Ermittlung“. Das sei auch im Rahmen der Vorstellung der aktuellen Ermittlungsergebnisse durch die Staatsanwaltschaft München I am Dienstag bestätigt worden. Schon bei der Auftragsvergabe für das Gutachten hatte die Erzdiözese die Kanzlei angewiesen, alle Erkenntnisse über eventuell strafbares Handeln an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Die relevanten Fälle aus dem externen Gutachten sollten an die Staatsanwaltschaft übergeben werden.

Benedikt XVI. (+2022)
Benedikt XVI. (+2022)

Aus 45 Vorprüfungsvorgängen der Staatsanwaltschaft zu einem möglicherweise strafrechtlich relevanten Verhalten kirchlicher Verantwortungsträger durch eine Personalentscheidung war in sechs Fällen das Vorliegen einer Beihilfe kirchlicher Verantwortungsträger wegen einer nicht verjährten Haupttat zunächst nicht auszuschließen, wie die Staatsanwaltschaft bekanntgab. In fünf Ermittlungsverfahren führten demnach die staatsanwaltschaftlichen Prüfungen zu dem Ergebnis, dass entweder schon keine beihilfefähige Haupttat nachweisbar war oder eine solche jedenfalls wegen des Eintritts der Verjährung nicht mehr verfolgbar wäre.

Keine Nachweise für ein strafbares Handeln

In einem Verfahren ergaben die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft den Verdacht auf zwei noch nicht verjährte Haupttaten. Hierbei handelt es sich um den Fall des Priesters G. (Fall 26 im Gutachten), der Anfang der 2000er Jahre im Rahmen seiner Tätigkeit im Klinikum Rosenheim eine „zu intensive Nähebeziehung zu den Krankenhausministranten“ gepflegt habe. Die Staatsanwaltschaft prüfte, ob einem Personalverantwortlichen in objektiver und subjektiver Hinsicht eine Beihilfe zu diesen Taten anzulasten ist. Im Ergebnis ergaben sich keine Nachweise für ein strafbares Handeln.

Betroffene und Hinweisgeber sollen sich melden

Die Erzdiözese ruft Betroffene und alle, die Hinweise auf Missbrauch in diesem wie auch anderen Kontexten im Bereich der Erzdiözese München und Freising haben, dazu auf, sich an die unabhängigen Ansprechpersonen für Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch der Erzdiözese München und Freising zu wenden.

(pm – sk)
 

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21. März 2023, 14:25