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Der Weihnachtsbaum vor dem Hauptsitz der Schweizer Bank Credit Suisse in Zürich wird geschmückt Der Weihnachtsbaum vor dem Hauptsitz der Schweizer Bank Credit Suisse in Zürich wird geschmückt 

Schweiz: Caritas für individuelle Prämienverbilligung

Der Ständerat (Kleine Kammer im Parlament) wird am Dienstag über eine mögliche Erhöhung der individuellen Prämienverbilligungen bei der Krankenversicherung im Jahr 2023 entscheiden. Caritas Schweiz erachtet diese Maßnahme als dringend und notwendig, um eine Verschärfung der Armut zu verhindern.

In der Schweiz ist die Kranken- und Unfallversicherung seit 1996 verpflichtend für jeden. Es gibt definierte Leistungen, die in dieser sogenannten Grundversicherung abgedeckt sind. Für die Versorgung der gesamten Familie werden hohe Prämien fällig, die einen Großteil des monatlichen Lohns betragen können. Deshalb gibt es für bestimmte Gruppen staatliche Verbilligungen und Zuschüsse.

Der starke Anstieg der Krankenkassenprämien, im Durchschnitt um 6,6 Prozent, werde viele Menschen an der Armutsgrenze in Schwierigkeiten bringen, erinnert Caritas Schweiz in einer Mitteilung von diesem Montag. Für das katholische Hilfswerk ist die individuelle Prämienverbilligung eines der wirksamsten Instrumente zur Bekämpfung der Armut.

Die Organisation fordert seit langem, dass dieses Instrument ausgeweitet wird, um auch Familien und Einzelpersonen mit geringerem Einkommen zu unterstützen. „Angesichts der massiven Erhöhungen der Krankenkassenprämien und der Energiekosten, die ab dem 1. Januar 2023 vorgesehen sind, muss schnell gehandelt werden“, stellt Caritas Schweiz fest. Viele Menschen in schwierigen finanziellen Situationen seien bereits gezwungen, in Bereichen wie der Ernährung oder den Aktivitäten ihrer Kinder zu sparen und laufen zudem Gefahr, sich zu verschulden.

Ein „Nein“ wäre „ein Schlag ins Gesicht“ der Armen

In der Herbstsession stimmte der Nationalrat (Große Kammer des Parlaments) einer dringlichen Motion zu, die darauf abzielte, die Beträge für die individuelle Verbilligung der Krankenversicherungsprämien ab 2023 zu erhöhen. Der Ständerat überwies das Geschäft an die Kommission, die es unverständlicherweise zur Ablehnung empfahl, betont die Caritas. Der Ständerat wird nun entscheiden, ob es tatsächlich zu einer raschen Erhöhung der individuellen Prämienverbilligung kommen wird.

Für das Hilfswerk „darf die Chance nicht vertan werden, diese wirksame Maßnahme gegen die zunehmende Armut in der ganzen Schweiz im nächsten Jahr zu beschließen“. Der Bundesrat hat bereits Anfang November 2022 darauf verzichtet, Unterstützungsmaßnahmen für private Haushalte zur Abfederung der Teuerung und der steigenden Energiekosten zu ergreifen. „Ein Nein des Ständerats wäre ein weiterer Schlag ins Gesicht der von Armut bedrohten Menschen“, kommentiert die in Luzern ansässige katholische Organisation.

Die Caritas setzt sich zudem für einen vollen Teuerungsausgleich bei den AHV- und IV-Renten (Pensions- und Invalidenversicherung, Anm. d. Red.), den Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe ein. Sie fordert auch direkte, unbürokratische Hilfen für Menschen, die aufgrund der Kostenexplosion sehr schnell in eine Notlage geraten werden.

(cath.ch – mg)

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28. November 2022, 13:55