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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg 

Schweiz: Pakistanischer Christ darf nicht abgeschoben werden

Die Schweiz darf einen zum Christentum übergetretenen Pakistaner nicht in sein Heimatland abschieben. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Die Straßburger Richter begründeten ihr Urteil damit, dass das Leben des Mannes aufgrund seiner Religionszugehörigkeit in Pakistan gefährdet wäre und ihm Misshandlungen drohten. Die Schweiz kann eine weitere Verhandlung vor der Großen Kammer beantragen, ist aber gehalten, den Mann bis zu einer endgültigen Klärung nicht auszuweisen.

In der Schweiz getauft

Der Kläger hatte 2015 in der Schweiz Asyl beantragt und als Grund eine Nachbarschaftsfehde angegeben. Im Folgenden fand er Anschluss an die Heilsarmee und ließ sich 2016 in einer Mennonitenkirche taufen. Sein Asylgesuch wurde 2018 abgelehnt; auch ein Widerspruch beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen scheiterte.

Sowohl die Schweizer Justiz wie auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bewerteten den Religionsübertritt des Pakistaners als glaubwürdig. Die Straßburger Richter kritisierten jedoch, das Bundesverwaltungsgericht habe die Situation christlicher Konvertiten in Pakistan nicht angemessen in Rechnung gezogen.

Christen verfolgt

Es gebe internationale Berichte über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gegenüber solchen Personen. Gewalt, Einschüchterung und Diskriminierung könnten dabei den Grad von Verfolgung annehmen. Auch seien Konvertiten in vergangenen Jahren wegen Blasphemie strafrechtlich verfolgt worden; darauf stehen in Pakistan die Todesstrafe oder bis zu 25 Jahre Haft.

(kath.ch - mg)

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26. April 2022, 15:57