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Schweiz: Bischofskommission sagt Nein zum Änderungsvorschlag

Am 15. Mai 2022 werden die Schweizerinnen und Schweizer über eine Kehrtwende des Transplantationsgesetzes entscheiden. Es geht um die Widerspruchslösung bei der Organspende. Die bischöfliche Kommission für Bioethik betrachtet den Vorschlag als weniger effizient und weniger ethisch als das aktuelle System der Zustimmungslösung.

Aus diesem Grund empfiehlt die bischöfliche Kommission, den Änderungsvorschlag des Transplantationsgesetzes am 15. Mai 2022 abzulehnen.

Keine Organentnahme? 

Zum Hintergrund: Die vorgeschlagene Änderung ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Organspende fördern – Leben retten“, welcher sich zahlreiche Ärztinnen und Ärzte angeschlossen hatten. Diese Vorlage wurde im Mai 2019 eingereicht. Eine Gesetzesänderung, welche das Mitspracherecht nicht berücksichtigt, erachtete der Bundesrat (Regierung) als ethisch nicht vertretbar. Das Initiativkomitee von 2019 war mit dem Vorschlag der Regierung und Parlaments einverstanden und zog daraufhin seine Initiative bedingt zurück. Wer nicht möchte, dass ihm bei einem Hirntod Organe entnommen werden, muss dies künftig schriftlich festhalten und sich in einem zentralen Register eintragen lassen. Nun stimmen die Schweizer über den Gegenentwurf ab.

Erklärungsregelung einführen

Wie die Kommission der Schweizer Bischofskonferenz an diesem Freitag mitteilt, sei das Parlament aufgerufen, das System der Erklärungsregelung einzuführen. Es gehe darum, auch die Meinung der Angehörigen zu beachten, damit die Freiheit jedes Bürgers gewährleistet und die schweizerische Lage in Hinsicht auf Organspende wirkungsvoll verbessert würden, so die Argumentation der bischöflichen Kommission. Es sei zu bedauern, dass der Bundesrat auf die sowohl von der Nationalen Ethikkommission als auch von der Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz eingereichten Vorschläge eines „Systems der Erklärungsregelung“ nicht eingegangen sei.

Der Bundesrat erhofft sich von der Widerspruchslösung – also der Annahme des Referendums – ein größeres Angebot an Spenderorganen, dies, weil die Schweizer Bevölkerung bislang als wenig spendefreundlich gelte. Die Ablehnungsrate sei in der Schweiz nämlich rund doppelt so hoch wie im europäischen Durchschnitt. Die Gegner des neuen Transplantationsgesetzes befürchten jedoch, dass die Widerspruchslösung sozial Schwache und Fremdsprachige benachteiligt. Sie alle korrekt zu informieren, sei nicht realistisch.

(pm – mg)

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08. April 2022, 10:05