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D: Missbrauchs-Kommission im Bistum Erfurt

Im Bistum Erfurt hat sich am Wochenende die „Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“ gebildet. Der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr hatte im März dieses Jahres die Schaffung einer solchen Kommission angekündigt.

Die Kommission soll eine quantitative Erhebung des sexuellen Missbrauchs im Bistum vornehmen, den administrativen Umgang mit Beschuldigten und Betroffenen untersuchen sowie Strukturen und Verantwortliche identifizieren, „die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben“.

Zwei Drittel der sechsköpfigen Kommission bestehen aus Mitgliedern, die nicht im Dienst des Bistums Erfurt stehen: Zwei von ihnen sind Betroffene sexualisierter Gewalt, sie haben sich nach einem Aufruf des Bistums Erfurt zur Mitarbeit bereit erklärt. Zwei weitere Mitglieder hat die Thüringer Beauftragte für Kinderschutz, Staatsekretärin Julia Heesen, als Experten benannt.

Zwei Mitglieder der Kommission sind Betroffene sexualisierter Gewalt

Seitens des Bistums arbeiten der Leiter der Rechtsabteilung, Justiziar Jörg Eberhard, und die Archivmitarbeiterin Andrea Wittkampf aus dem Bistumsarchiv in der Kommission mit. Als ständige Gäste nehmen die beiden Missbrauchsbeauftragten des Bistums Erfurt, Ursula Samietz und Michael Kellert, sowie die diözesane Präventionsbeauftragte Cordula Hörbe an den Kommissionssitzungen teil.

Mit der neuen Kommission kommt das Bistum Erfurt einer Vereinbarung nach, die die deutschen Bischöfe im Juni 2020 mit dem Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs getroffen hatten. Die Bischöfe sollen demnach Strukturen etablieren, die eine umfassende, transparente und Betroffene einbeziehende Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche ermöglichen. Im Bistum Erfurt wurde die entsprechende Ordnung im März dieses Jahres in Kraft gesetzt.

Mitglieder der Kommission sind von der Bistumsleitung weisungsunabhängig

Die Mitglieder der Kommission sind von der Bistumsleitung weisungsunabhängig und entscheiden selbständig über Vorgehen und Notwendigkeiten, um ihre Aufgabe zu bewältigen. Einmal jährlich soll die Kommission dem Erfurter Bischof einen Bericht vorlegen, den auch die Landes- und Bundesbeauftragten für Kinderschutz unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben erhalten werden. Nach fünf Jahren soll die Kommission einen vorläufigen Abschlussbericht erstellen. Er wird die Zusammenfassung aller Ergebnisse und konkrete Handlungsempfehlungen beinhalten.

(bistum erfurt – sk)
 

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01. November 2021, 12:53