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Das Thema Missbrauch ist auch in der Evangelischen Kirche in Deutschland virulent Das Thema Missbrauch ist auch in der Evangelischen Kirche in Deutschland virulent 

D: Evangelische Kirche beschließt „Musterordnung“ zu Missbrauch

Die Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die Zahlungen zur Anerkennung erlittenen Unrechts bei sexualisierter Gewalt neu geordnet. Mit der neuen „Musterordnung“ sollen Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie künftig in allen Landeskirchen auf vergleichbare Verfahren zurückgreifen können, wie die EKD am Dienstag in Hannover mitteilte.

Auch die bisher zwischen den Landeskirchen variierende Höhe der Anerkennungsleistungen solle angeglichen werden. „Zur Verantwortungsübernahme durch die evangelische Kirche in Fällen sexualisierter Gewalt gehört nicht nur, sich mit dem Unrecht, das den betroffenen Menschen angetan wurde und dem Schmerz, der sie bewegt, auseinanderzusetzen und daraus zu lernen, sondern auch klar anzuerkennen, dass ihnen in der Institution Leid angetan wurde“, erklärte der Sprecher des Beauftragtenrats zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, Landesbischof Christoph Meyns.

Bisher sind die in den Landeskirchen etablierten Verfahren und Strukturen zur Anerkennung des erlittenen Unrechts sowie auch die Art und Höhe der Leistungen unterschiedlich gestaltet. Die Musterordnung gibt nun eine Orientierung vor. Ferner sollen die „Unabhängigen Kommissionen“, die bisher in den Landeskirchen für Anträge auf Anerkennungsleistungen zuständig waren, in „Anerkennungskommissionen“ umbenannt werden, um deren Funktion deutlicher hervorzuheben.

Transparenter dargestellt

Auch die Voraussetzungen für eine Anerkennungsleistung wurden nach EKD-Angaben präzisiert und transparenter dargestellt. Eine Beweislast für die Betroffenen werde es ausdrücklich nicht geben. Für die Höhe der Anerkennungsleistungen wurde einheitlich ein „grundsätzlicher Rahmen“ zwischen 5.000 und 50.000 Euro festgelegt. Als Orientierung gelten, entsprechend der Empfehlung des Runden Tisches von 2012, Schmerzensgeldurteile der Zivilgerichtsbarkeit.

Laut der Mitteilung haben Landeskirchen, die zuvor pauschale Anerkennungsleistungen ausgezahlt haben, bereits im vergangenen Jahr damit begonnen, auf individuelle Leistungen umzustellen. Darüber seien auch diejenigen informiert worden, die bereits eine Pauschalleistung erhalten hatten und nun gegebenenfalls eine höhere individuelle Leistung erhalten könnten.

Insgesamt wurden laut den Angaben von den Landeskirchen seit 2012 rund acht Millionen Euro an Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erbracht. Darüber hinaus habe sich die evangelische Kirche am Ergänzenden Hilfesystem, am Fonds Heimerziehung und an der Stiftung Anerkennung und Hilfe beteiligt und dafür seit 2012 insgesamt rund 74,8 Mio. Euro aufgebracht.

(kna/pm – mg)

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28. September 2021, 14:06