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Bischof Georg Bätzing Bischof Georg Bätzing 

D: Schluss-Pressekonferenz der Bischofsvollversammlung

Neben der Rolle der Frau in der Kirche und der Aufarbeitung der Missbrauchsfällen in der Kirche in Deutschland haben die deutschen Bischöfe auch die weitere Zusammenarbeit mit dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße besprochen. Das betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Georg Bätzing, nachdem Heßes Rücktrittsangebot vom Papst abgelehnt wurde.

Mario Galgano – Vatikanstadt

Die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) endete am Donnerstagnachmittag. Bei der Abschluss-Pressekonferenz stellte der Vorsitzende der DBK, der Limburger Bischof Georg Bätzing klar, er wolle die Zusammenarbeit mit Erzbischof Stefan Heße in Hamburg weiter unterstützen. Dieser hatte nach dem Umgang mit Missbrauchsfällen in seiner Zeit als Heße noch im Erzbistum Köln tätig war, dem Papst seinen Rücktritt angeboten. Franziskus beschloss vor Kurzem, dieses Gesuch nicht zu gewähren. Zu weiteren Personalien im Erzbistum Köln wurde nichts bekannt.

Es gebe derzeit viele Gerüchte über die Zukunft im Erzbistum Köln, aber er wisse nichts darüber und warte ab, bis offizielle Mitteilungen gemacht würden, fügte Bischof Bätzing an.

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Bischöfe wollen Anerkennungssystem für Missbrauchsopfer prüfen

Der DBK-Vorsitzende kündigte zum Thema Missbrauch an, dass die katholischen Bischöfe in Deutschland das Verfahren zur Anerkennung des Leids von Opfern sexualisierter Gewalt noch einmal überprüfen wollen. Grundsätzlich wollten sie aber am bestehenden System festhalten, so Bätzing: „Wir verstehen, dass Betroffene durch lange Bearbeitungszeiten erneut Retraumatisierung erleiden können“. Wo Erwartungen enttäuscht werden, sei dies schmerzlich.  „Das bedauern wir sehr.“ Mitte Oktober sei deshalb ein Gespräch zwischen Vertretern des Betroffenenbeirats, der Unabhängigen Anerkennungskommission (UKA), der Deutschen Ordensoberkonferenz und der Bischofskonferenz anberaumt. Dabei sollten die Kritikpunkte noch einmal diskutiert und mögliche Maßnahmen besprochen werden.

„Das Verfahren ist transparent, die Mitglieder der Kommission sind ebenso bekannt wie die Kriterien, die berücksichtigt werden“

Grundsätzlich halten die Bischöfe aber daran fest, die Anerkennungsleistungen im Rahmen der in Deutschland üblichen gesetzlichen und gerichtlichen Bedingungen zu zahlen, so der Limburger Bischof. „Das Verfahren ist transparent, die Mitglieder der Kommission sind ebenso bekannt wie die Kriterien, die berücksichtigt werden“, unterstrich der Limburger Bischof. „Auch die Leistungshöhe wurde deutlich angehoben.“ So sollten sich die festgesetzten Leistungen am „oberen Bereich“ der Schmerzensgeldtabellen orientieren.

Bischöfe beschließen einheitliche Regeln für Personalakten

Die Bischöfe in Deutschland haben auch einheitliche Standards für das Führen der Personalakten von Priestern beschlossen. Damit werde künftig eine lückenlose und manipulationssichere Dokumentation aller Personalvorgänge im Raum der Kirche garantiert, sagte Bätzing. „Wir hatten hier erheblichen Nachholbedarf, weil sich gezeigt hat, dass es in der Vergangenheit vielfach sehr mangelhafte Aktenführung gab“. Die neue Personalaktenordnung (PAO) soll demnach zum 1. Januar 2022 in allen 27 Diözesen in Kraft treten. Auf ihrer Grundlage sei es möglich, dass Missbrauchsbeschuldigungen künftig in allen Diözesen „verbindlich, einheitlich und transparent dokumentiert“ werden, so der Vorsitzdende der Deutschen Bischofskonferenz. Auch der Missbrauchs-Betroffenenbeirat der DBK habe sich für die neuen Regeln ausgesprochen. Die Personalaktenordnung standardisiert beispielsweise auch die Auskunftsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Bistümern, etwa wenn Priester in mehreren Bistümern tätig war.

„Verbindlich, einheitlich und transparent dokumentiert“

Darüber hinaus verständigte sich die Vollversammlung auf verbindliche Grundsätze, um den neuen, unabhängigen Aufarbeitungskommissionen Auskünfte und Einsichten in Personalakten zu gewähren. Hierbei gehe es nicht nur um Geistliche, sondern um alle kirchlichen Mitarbeiter. Die Diözesen sollten nun entsprechende Regeln zu den Auskunftsrechten nach dem Vorbild einer Musterordnung erlassen, hieß es.

Hintergrund der neuen Regeln sind vor allem die Erkenntnisse der Missbrauchsaufarbeitung, etwa bei der MHG-Studie 2018. So wurden in der Vergangenheit vielfach Akten manipuliert, Seiten entfernt oder Hinweise auf Missbrauchtstaten und deren Meldung vernichtet. Die neuen Regeln sollen nun fälschungssichere und lückenlose Aktenführungen garantieren. So ist etwa festgeschrieben, dass alle Aktenseiten durchnummeriert werden.

Weitere Schwerpunktthemen der Beratungen 

Schwerpunktthemen der Beratungen in Fulda waren weiter auch der Fortgang des Synodalen Weges mit Blick auf die zweite Synodalversammlung in Frankfurt am Main vom 30. September bis 2. Oktober 2021 sowie das Themenfeld „Aufklärung und Aufarbeitung“ über aktuelle Fragen und Sachstände aus der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie), wie der Vorsitzende der DBK in Fulda erläuterte.

„Arbeit der Gremien des Synodalen Weges respektieren, auch als Bischof“

 

Er stellte klar: Die Gremien und Gruppen des Synodalen Weges seien zu respektieren und ging somit auf die jüngst von einigen Bischöfen und Gläubigen kritisierten Fortgänge einzelner Gremien des Synodalen Weges ein. Die Bischöfe sollten nicht in die synodale Arbeit eingreifen, fügte Bätzing auf Anfrage an. Man müsse die Arbeit der Gremien des Synodalen Weges respektieren, auch als Bischof.

Die Bischöfe hätten sich bei ihrer Vollversammlung in Fulda aber auch kritisch mit einigen bisherigen Ergebnissen des Reformprozesses des Synodalen Wegs auseinandergesetzt. Der Bischofskonferenz-Vorsitzende, Limburgs Bischof Georg Bätzing, betonte am Donnerstag mit Blick auf theologische Kontroversen in dem Reformprozess: „Wer nach neuen Wegen für die konkrete Praxis der Kirche sucht, muss sich darüber vergewissern, aus welchen Quellen er die Orientierung auf diesen neuen Pfaden schöpft.“ Es gehe darum, die Kernanliegen der Kirche von ihrem Ursprung her in eine neue Zeit zu tragen. Das dürfe weder auf eine „zeitgeistige Selbstverlorenheit noch auf ein ängstlich-traditionalistisches Sich-in-sich-selbst-Verschließen hinauslaufen“, mahnte Bätzing. Vielmehr gelte es, „die Zeichen der Zeit im Licht des Evangeliums zu deuten“. Für die Bischöfe sei es von fundamentaler Bedeutung, dass „der Synodale Weg aus geistigen und geistlichen Quellen schöpft und nicht nur den Versuch einer Verwaltungsreform darstellt“.

Ein weiterer Schwerpunkt waren die Wahlen der Mitglieder, der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden sowie der Beraterinnen und Berater der 14 Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz sowie der Unterkommissionen. Außerdem hat sich die Vollversammlung mit einer Neufassung der Leitlinien zur Jugendpastoral befasst.

Frauen in Führungspositionen

Bischofskonferenz-Sprecher Matthias Kopp hob hervor, dass die Bischöfe einiges zur Rolle der Frauen in der Kirche besprochen und beschlossen hätten. Er wies darauf hin, dass das Katholische Büro ab 1. Oktober von einer Frau geleitet wird und zwar von Uta Losem als stellvertrende Leiterin des Kommissariats der DBK in Berlin.

(vatican news/kna)

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23. September 2021, 14:48