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Erzbischof Koch: Kirche bietet Begleitung ein Leben lang an

Die deutschen Bischöfe die Seelsorgenden ein, die Ehepaare als Paare stärker in den Blick zu nehmen und ihnen im Sinne von Amoris laetitia in ihren je unterschiedlichen Lebenssituationen zu begegnen. Dazu hat die Bischofskonferenz ein Papier herausgegeben, mit dem Titel: „Eckpunkte zur Ehebegleitung und Ehespiritualität – für die Hand der Seelsorgenden.“

Die Bischöfe hatten sich 2017 in ihrer Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht des Nachsynodalen Schreibens von Papst Franziskus Amoris laetitia darauf verständigt, Schwerpunkte aus diesem umfangreichen Dokument aufzugreifen und in einzelnen Bausteinen weiter zu entfalten. Mit dem neuen Papier soll betont werden, dass den Paaren während der ganzen Dauer ihres Ehelebens Begleitung angeboten werden, „wo sie benötigt und nachgefragt wird“.

Der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, der Berliner Erzbischof Heiner Koch, erklärt dazu: „Nicht die Trauung allein, bei der sich die Eheleute gegenseitig das Sakrament spenden, macht das Ehesakrament aus. Das Ehesakrament ist vielmehr ein lebenslanger Prozess. Ich halte es für uns als Kirche daher für unerlässlich, das Paar bei der Trauung nicht nur als christliche Eheleute willkommen zu heißen, sondern ihm die Begleitung unserer Gemeinschaft während der ganzen Dauer der Ehe anzubieten. Wir wollen die Paare dabei unterstützen, so wie es Papst Franziskus in Amoris laetitia ausdrückt, ‚die eheliche Liebe als unvollkommenes Zeichen der Liebe zwischen Christus und der Kirche zu leben‘ (Nr. 72).“

Die Eckpunkte zur Ehebegleitung und Ehespiritualität nennen etliche Beispiele für eine gelingende Ehebegleitung und verweisen auf den großen Reichtum der christlichen spirituellen Tradition, der den Ehepaaren nähergebracht werden könne. Auch bei ernsten Konflikten oder Ehekrisen biete die katholische Kirche ein professionelles System der Paarberatung, das allen Paaren unabhängig vom formalen Status der Beziehung offenstehe.

Besonders hervorgehoben werde das gemeinsame Zeugnis von Ehepaaren, die die Schwierigkeiten und Herausforderungen ihres Lebens aus der Kraft des Glaubens gemeistert hätten und so selbst zum Subjekt der Ehebegleitung würden.

(pm – mg)

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30. Juli 2021, 12:14