Symbolbild Missbrauch Symbolbild Missbrauch 

D: Missbrauchsaufarbeitung in der EKD erleidet Rückschlag

Das Gremium, das in der evangelischen Kirche in Deutschland unter Einbeziehung Betroffener Missbrauchsfälle aufarbeiten soll, ist nach internen Konflikten aufgelöst worden. Die bisherige Konzeption der Missbrauchsaufarbeitung sei damit „gescheitert“, erklärte die EKD am Montagabend in einer Pressemitteilung.

Die Arbeit des bisherigen Gremiums solle nach einem Antrag auf Auflösung aus dem Gremium selbst heraus nun zunächst ausgesetzt und extern bewertet werden, um eine Neuausrichtung einzuleiten. Die extern durchgeführte Evaluation solle noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, hieß es seitens der EKD. Die Beteiligung Betroffener werde aber auch bei der zukünftigen Lösung sichergestellt. Während der Phase der Neuausrichtung solle in Form einer Interimslösung die Beteiligung Betroffener ermöglicht werden, so die Mitteilung weiter.

Vor der Entscheidung zur Auflösung des Betroffenenbeirates habe es mehrere Gespräche zwischen dem Beauftragtenrat der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und den ehemaligen und verbliebenen Mitgliedern des Betroffenenbeirats gegeben. Dabei sei allerdings „kein Konsens über das weitere Vorgehen“ erreicht worden, zudem habe es interne Konflikte gegeben, räumt die EKD in ihrem Statement ein.

„Kein Konsens über das weitere Vorgehen“

Seit der Konstituierung des Gremiums im September 2020 waren insgesamt fünf Mitglieder des zwölfköpfigen Gremiums zurückgetreten. Der Beauftragtenrat hatte schließlich eine Weiterarbeit des Gremiums als nicht möglich angesehen.

Dagegen sehen sich die vier Betroffenen des Beirats nicht ausreichend in die Entscheidung eingebunden und bezeichnen die Auflösung als einseitig. „Warum hat der Rat der EKD nicht beim Betroffenenbeirat nachgefragt, bevor er der Empfehlung des Beauftragtenrates gefolgt ist“, so Detlev Zander als Mitglied des Beirats. Man verlasse sich dort ganz auf das Urteil des Beauftragtenrates der EKD. Er fordere deshalb, auch den Beauftragtenrat pausieren zu lassen und zu evaluieren. 

Hintergrund

Der Betroffenenbeirat war im August 2020 von der EKD berufen worden, um in strukturierter Art und Weise Perspektiven und Haltungen Betroffener sexualisierter Gewalt in die laufenden Entscheidungsprozesse einzubinden. Vorangegangen war ein Auswahlprozess, der sich an dem Verfahren des UBSKM bei der Einrichtung seines Betroffenenrates orientierte.  Der Betroffenenbeirat ist derzeit an allen laufenden Prozessen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der EKD und der Diakonie beteiligt.

(pm/kna - cs)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

11. Mai 2021, 11:21