Deutschland: Im April wurde im Rahmen einer Gedenkfeier der Toten der Corona-Pandemie gedacht Deutschland: Im April wurde im Rahmen einer Gedenkfeier der Toten der Corona-Pandemie gedacht 

D: Personengrenze für Bestattungen gekippt

Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart wird die Zahl der Teilnehmer an kirchlichen Bestattungen in Corona-Hotspots nicht auf 30 Personen begrenzt. Damit wurde im Eilverfahren der Evangelischen Landeskirche in Württemberg recht gegeben.

Es handelt sich um die erste Klage einer EKD-Gliedkirche gegen die staatlichen Corona-Regeln, die von beiden großen Kirchen seit Beginn der Pandemie weitgehend mitgetragen werden.

In dem Fall ging es um die Auslegung der Bundesnotbremse für Kommunen mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert über 100. Das Bundesgesundheitsministerium legt das jüngst beschlossene Gesetz so aus, dass es die Teilnehmerzahl bei säkularen und kirchlichen Bestattungen auf maximal 30 beschränkt. Die evangelische Kirche hielt dem entgegen, dass es sich bei kirchlichen Bestattungen um Gottesdienste handele, für die weniger strenge Auflagen gelten. Das Gericht schloss sich dieser Rechtsauffassung an.

Die Richter weisen auch darauf hin, dass eine Beschränkung der Teilnehmerzahl allein für die Protestanten in Württemberg „in Hunderten von Fällen“ einen „überaus schwerwiegenden Eingriff in die ungestörte Religionsausübung“ bedeute.

Das Land Baden-Württemberg, gegen das die Landeskirche geklagt hatte, versucht die Reichweite der Gerichtsentscheidung zu beschränken. Der F.A.Z. liegt ein Schreiben des Kultusministeriums an Kommunen und Bestatter vor, das die Geltung des Beschlusses vorerst auf die württembergische Landeskirche begrenzt, obwohl die Argumentation des Gerichts auf alle Religionsgemeinschaften in Deutschland übertragbar ist. In dem Schreiben heißt es, weitere Klärungen mit der Bundesregierung erfolgten.

(faz – skr)

 

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06. Mai 2021, 14:03