Keine Mundkommunion möglich Keine Mundkommunion möglich 

Schweiz: Basler Bischof verbietet Mundkommunion

Die Schweizer Bistümer handhaben die Mundkommunion unterschiedlich. Die Bistümer St. Gallen, Sitten und Lugano halten am Verbot fest. Basel kehrt zum Verbot zurück. Chur und das Westschweizer Bistum empfehlen die Handkommunion.

Die Bistum St. Gallen verbietet die Mundkommunion seit dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr. „Dieser Punkt hat sich im Bistum St. Gallen nie geändert in der ganzen Covid-Zeit“, teilt Sabine Rüthemann, Sprecherin der Diözese St. Gallen, auf Anfrage von kath.ch mit. Das Verbot gelte bis auf Weiteres. Dasselbe gilt für die Diözesen Sitten und Lugano, wie deren Sprecher bestätigen.

Bistum Basel kehrt zum Verbot zurück

Im Bistum Basel war die Mundkommunion im regulären Gottesdienst im Frühling 2020 verboten gewesen; eine Ausnahme galt für Gottesdienste im tridentinischen Ritus. Am 22. Juni wurde diese Form der Kommunion wieder zugelassen. Nun erlässt das Bistum erneut ein Verbot.

„Die Mundkommunion wird bis Ende Februar untersagt“, teilt Sprecher Hansruedi Huber mit. Generalvikar Markus Thürig habe die Schutzmaßnahmen des Bistums im Anschluss an die Medienkonferenz des Bundesrates vom Mittwoch angepasst.

Westschweizer Bistum empfiehlt Handkommunion

Das Westschweizer Bistum Lausanne, Genf und Freiburg verbietet die Mundkommunion nicht. Aber es fordert die Gläubigen „nachdrücklich“ auf, die Kommunion auf die Hand zu empfangen, wie es auf seiner Webseite schreibt.

Für Gläubige, die „unbedingt“ Mundkommunion empfangen möchten, hat das Bistum einige Ideen parat: Die Gläubigen könnten sich zum Beispiel eine eigene Patene (Hostienteller) oder Pyxis (Hostienbehälter) beschaffen. Der Priester würde die Hostie darauf legen, nachher würde der Gläubige Patene oder Pyxis selber zum Mund führen. „Entsprechend gelangt die Hostie ohne Handkontakt direkt auf die Zunge.“

Unterschiedlicher Umgang im Bistum Chur

Auch im Bistum Chur gibt es kein Verbot der Mundkommunion. Das für die Bistumskantone Zürich und Glarus zuständige Generalvikariat empfiehlt jedoch „dringend“ die Handkommunion, wie Sprecher Arnold Landtwing unter Verweis auf interne Bestimmungen mitteilt. Das Ansteckungsrisiko sei bei der Mundkommunion zu groß.

Das bischöfliche Ordinariat seinerseits rät nicht von der Mundkommunion ab. Am 26. Mai hat es sich zur Frage geäußert. Es könne „ratsam“ sein, Gläubige, die die Mundkommunion empfangen möchten, zu bitten, sich beim Kommuniongang an den Schluss der Reihe zu stellen, schreibt Martin Grichting, der Delegierte des Apostolischen Administrators, in einem Schreiben an die Seelsorgenden.

Das Generalvikariat Urschweiz kündigt an, eine Empfehlung zur Frage der Mundkommunion abgeben zu wollen. Es ist für die Churer Bistumskantone Uri, Schwyz, Nid- und Obwalden zuständig. „Wir schreiben heute Nachmittag eine Rundmail an alle Pfarreiveranwortlichen mit unseren Empfehlungen angesichts der neuen Situation und den Verlautbarungen des Bundesrates“, teilt Brigitte Fischer Züger, Bereichsleiterin Personal, mit. In dem Rundmail heißt es: „Auf Mundkommunion soll weitestgehend verzichtet werden.“

Einsiedeln empfiehlt Handkommunion

Das Kloster Einsiedeln hat die Mundkommunion nicht verboten, wie Abt Urban Federer auf Anfrage mitteilt. „Aber wir haben angemahnt, mit der Hand zu kommunizieren“. Zudem müssten sich diejenigen, die die Kommunion mit dem Mund empfangen wollen, am Ende der Reihe eingliedern. Dies habe man bereits vor einigen Wochen so kommuniziert, so der Abt. „Erstaunlich ist nun, dass die meisten Gläubigen sich an diese Weisung halten. Nur vereinzelt kommt es zu Mundkommunionen.“

(kath.ch – mg)

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16. Januar 2021, 14:18