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D: Erzbistum Berlin stellt Bericht zu Missbrauch vor

Das Gutachten „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich des Erzbistums Berlin seit 1946“ wurde am Freitag vorgestellt. Im Mittelpunkt standen die „Zusammenfassung der Erkenntnisse aus den Akten“ sowie die „Empfehlungen“ der Anwälte aus dem Gutachten, wie das Erzbistum auf seiner Internetseite berichtet.

Für den Zeitraum 1946 bis 2020 sind demnach bisher „insgesamt gegen 61 Beschuldigte Vorwürfe im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch aktenkundig geworden.“ Es handele sich „überwiegend um im (Erz-)Bistum inkardinierte Priester, teilweise auch um Ordenspriester, die im Bereich des (Erz-)Bistums tätig waren.“

Das Erzbistum Berlin betont, dass das Gutachten nicht den Abschluss der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals im Erzbistum Berlin darstellt. Es solle „dazu beitragen, aus den Erkenntnissen über die Vergangenheit weitere Schlussfolgerungen für den zukünftigen Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch im Bereich der katholischen Kirche zu ziehen und erkannte strukturelle Defizite zu minimieren“. Ebenso soll geforscht werden, ob es über die bisher bekannten Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Schutzbefohlenen im Bereich des Erzbistums Berlin weitere Fälle gibt, die bisher nicht aktenkundig geworden sind.

Weitere Aufarbeitung

Erzbischof Heiner Koch bekräftigte die Notwendigkeit weiterer Aufarbeitung: „Bei all dem geht es vorrangig um die Betroffenen. Ihr Leid können wir nicht rückgängig machen. Die Aufarbeitung der Fälle ist der Teil, den wir beitragen können, um ihr Leid anzuerkennen sowie in der Zukunft die Risiken des sexuellen Missbrauchs zu minimieren. Nicht nur die Betroffenen, sondern viele Menschen haben das Vertrauen gegenüber der katholischen Kirche verloren. Vertrauen wiederzugewinnen durch ehrliches, transparentes und offenes Aufarbeiten und das Ziehen von Konsequenzen, ist auch ein Ziel der Auswertung des jetzt vorgelegten Gutachtens“, so der Berliner Erzbischof.

„Ehrliches, transparentes und offenes Aufarbeiten und das Ziehen von Konsequenzen, ist auch ein Ziel der Auswertung des jetzt vorgelegten Gutachtens.“

Derzeit entstehen – gemäß dem Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz – eine unabhängige Aufarbeitungskommission sowie ein Betroffenenbeirat, gemeinsam mit den Bistümern Dresden-Meißen, Görlitz und der Katholischen Militärseelsorge. Das Erzbistum Berlin hat zudem eine „Gutachten-Kommission“ einberufen, die aus Vertretern des Diözesanrats und des Priesterrats besteht. Dazu erklärte Generalvikar Pater Manfred Kollig SSCC: „Die Kommission ist frei in ihrer Arbeit und lediglich der Vertraulichkeit im Sinne des Datenschutzes verpflichtet“.

Aufgabe der Kommission sei, zu bewerten, „wo vertuscht, vernachlässigt, verschleppt oder nicht ordnungsgemäß gehandelt wurde, und mögliche Konsequenzen zu benennen“. Neben der Aufarbeitung der Vergangenheit soll es auch um Vereinbarungen für die Zukunft gehen. Ergebnisse werde das Erzbistum kommunizieren, „wenn der Erzbischof unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Kommission Entscheidungen getroffen hat“. Die Ergebnisse stünden dann auch der unabhängigen Aufarbeitungskommission zur Verfügung.

(erzbistum berlin – sst)

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30. Januar 2021, 12:02