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Schweiz: Bischöfe für Änderung beim Ethikkonzept zu Corona

Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz (KBSBK) sieht Verbesserungsmöglichkeiten bei den medizinisch-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) zur Triage. Für den Fall einer Ressourcenknappheit in der intensivmedizinischen Betreuung müssten auch „andere Definitionen von Fragilität“ berücksichtigt werden. Weder ältere Menschen noch Menschen mit Behinderungen oder mit einer Demenzerkrankung dürften systematisch ausgeschlossen werden, teilten die Bischöfe in einem Mediencommuniqué (Montag) mit.

Das SAMW-Dokument berufe sich zu Recht auf das ethische Grundprinzip der Nichtdiskriminierung gebrechlicher Menschen. Alter, eine Behinderung oder Demenz per se dürften keine Kriterien sein. Die Bioethik-Kommission der Bischöfe sieht jedoch auch kritische Punkte: „Das SAMW-Dokument schlägt eine problematische Definition der Fragilität vor, da diese allein auf der Mobilität des Patienten, seinem Unterstützungsbedarf und/oder seinem Demenzgrad beruht“, heißt es im Statement der KBSBK zu den neuen medizinisch-ethischen Richtlinien.

Keine Diskriminierung

Diese Skala schließe Menschen mit vorbestehenden Behinderungen weitgehend von intensivmedizinischen Behandlungen aus. Eine Abhängigkeit von Dritten bedeute jedoch nicht, dass diese vital gefährdet sind, geben die Bischöfe zu bedenken. Sie plädieren dafür, den allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten unter Berücksichtigung seiner Fähigkeit, eine intensivmedizinische Behandlung zu tolerieren zu berücksichtigen -  ohne ältere Menschen oder Menschen mit Demenz oder Behinderungen per se zu diskriminieren.

„Vergessen wir nicht, weshalb wir die Schwächsten schützen, nämlich, damit wir sie nach der Pandemie wieder in unsere Gesellschaft aufnehmen können“

Schwächste der Gesellschaft schützen

Um die Schwächsten der Gesellschaft richtig zu schützen und unterstützen zu können, müssten diese zuerst identifiziert werden. „Und vergessen wir nicht, weshalb wir die Schwächsten schützen, nämlich, damit wir sie nach der Pandemie wieder in unsere Gesellschaft aufnehmen können“, mahnt die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz.

(pm - sst) 



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01. Dezember 2020, 10:30