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Bayerns Bischöfe erbitten Ausnahme für Christmetten

Die bayerischen Bischöfe haben gemeinsam um eine Ausnahme von der Ausgangssperre für den Heiligen Abend gebeten, damit Christmetten zur vorgesehenen nächtlichen Stunde stattfinden können. Das teilte der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer in einem Gottesdienst am Dienstag mit.

Um einer missbräuchlichen Verwendung vorzubeugen, habe man der Bayerischen Staatsregierung angeboten, den Messbesuchern fälschungssichere Zertifikate auszustellen, so Voderholzer. Die Christmette, die traditionell am späten Abend gefeiert wird, gehöre „gerade in Bayern zu den wichtigsten Gottesdiensten des Jahres“, die Pfarreien hätten umfangreiche Sicherheitskonzepte erarbeitet, um eine Übertragung des Coronavirus zu unterbinden. Zudem würde die zeitliche Streuung der Gottesdienste über den ganzen Abend das Infektionsrisiko mindern, im Gegensatz zu einer Ballung sämtlicher Christmetten am frühen Abend, argumentierten die Bischöfe.

„Die Bischöfe sind sich einig, dass am Heiligen Abend so viele Gottesdienste wie möglich gefeiert werden sollen“

Gemeinsamer Schritt aller Bischöfe

Als am Montag klar wurde, dass es nicht einmal am Heiligen Abend Ausnahmen von der Ausgangssperre geben solle, was mit den Kirchen nicht abgestimmt worden sei, hätten sich die Bischöfe von Augsburg, Eichstätt, Passau und Regensburg „in einer Telefonkonferenz verständigt, dass wir das auf keinen Fall hinnehmen wollten“, erklärte Voderholzer. Die übrigen bayerischen (Erz-)Bischöfe schlossen sich der Erklärung an. „Die Bischöfe sind sich einig, dass am Heiligen Abend so viele Gottesdienste wie möglich gefeiert werden sollen, und haben dringend darum gebeten, dass diese schmerzhafte Entscheidung der Ausgangssperre an Heilig Abend eine einzige Ausnahme erfahren kann.“

Steigende Infektionszahlen

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist in Deutschland im Vergleich zur Vorwoche erneut gestiegen. Nie wurden so viele Tote im Zusammenhang mit dem Virus registriert. Bayern verzeichnete mit 177 weiteren Toten infolge einer Covid-19-Erkrankung die meisten Sterbefälle. Die Politik reagiert auf diese Entwicklung mit zunehmenden Einschränkungen des Lebens im öffentlichen Raum. Die von Bund und Ländern gemeinsam festgelegte Ausgangssperre gilt ab 21 Uhr, Christmetten sind häufig um 22 Uhr oder später angesetzt.

Dass Gottesdienste unter Tag auch im Corona-Lockdown stattfinden können, haben das Bundesinnenministerium und verschiedene Religionsvertreter unterdessen am Dienstagabend bekräftigt. Unter anderem gelten eine Maskenpflicht auch in der Kirchenbank, ein Mindestabstand von eineinhalb Metern und ein Gesangsverbot. Für besonders vielbesuchte Gottesdienste müssen Gläubige sich verpflichtend anmelden. 

(vatican news – gs)

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16. Dezember 2020, 08:43