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Kardinal Woelki von Köln Kardinal Woelki von Köln 

Erzbistum Köln will Einblick in Missbrauchs-Studie erlauben

Das Erzbistum Köln ist für seinen Umgang mit einer Studie zu Missbrauchsfällen heftig kritisiert worden. Jetzt will es die Studie, die von einer Münchner Kanzlei erstellt wurde, einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich machen.

Das kündigten Kardinal Rainer Maria Woelki und Generalvikar Markus Hofmann bei einer Video-Konferenz mit dem Pastoralrat des Erzbistums an. Dabei betonten sie nach Angaben des Erzbistums, „dass sie - anders als in der Öffentlichkeit kolportiert - das Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl nicht kennen und folglich auch nicht unter Verschluss halten würden. Es sei einzig den Anwälten zur Kenntnis gegeben“.

Zugleich erneuerte Kardinal Woelki sein Angebot an den Betroffenenbeirat des Erzbistums, dieser könne nach Fertigstellung eines neuen Gutachtens, das das Erzbistum in Auftrag gegeben hat, auch Einblick in die Münchner Studie erhalten. „Wir bieten das den Mitgliedern des Betroffenenbeirats an, damit sie sich ein umfassendes Bild der Aufklärungsarbeit machen können“, erklärte der Erzbischof.

Vorbild ist das Vorgehen in Limburg

Darüber hinaus will Kardinal Woelki nach dem Abschluss der Arbeiten an der neuen Untersuchung eine generelle Möglichkeit zum Einblick in das Westpfahl-Gutachten für die Öffentlichkeit schaffen. Als Vorbild dient hierbei das Vorgehen in Limburg. Dies eröffnet die Möglichkeit der Einsicht für interessierte Einzelpersonen, insbesondere Betroffene oder Journalisten im rechtlich möglichen Rahmen.

Das Münchner Gutachten nicht zu veröffentlichen, sei kein leichter Entschluss gewesen, räumte Kardial Woelki gegenüber den Konferenzteilnehmern ein: „Wir mussten uns mit ernstzunehmenden Warnungen renommierter Juristen auseinandersetzen, die zu einem vernichtenden Urteil kamen", so der Kardinal, „darüber konnte ich mich nicht einfach hinwegsetzen.“

Zugleich machte er noch einmal deutlich, auch beim neuen Gutachten „bleibt es das unveränderte Ziel, dass Verantwortlichkeiten untersucht und festgestellt werden und dass Namen genannt werden“.

Unabhängige Aufarbeitungskommission in Vorbereitung

Außerdem kündigte Woelki an, dass auch die noch einzurichtende unabhängige Aufarbeitungskommission Einsicht in das Münchner Gutachten erhalten soll, wenn das neue Gutachten im März 2021 fertiggestellt ist. Schon seit einigen Wochen sei man in intensiven Gesprächen mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig: „Wir stimmen gerade einen Fahrplan ab, um eine unabhängige Aufarbeitungskommission für unser Erzbistum einzurichten, die die Aufarbeitung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt kritisch begleitet“, sagte Generalvikar Hofmann.

Hierzu werde man auch Kontakt mit der NRW-Landesregierung aufnehmen und setze so die im Sommer geschlossene Vereinbarung der Deutschen Bischofskonferenz mit dem unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs um. „Herr Rörig hat mir gegenüber unser Vorgehen zur Einrichtung einer unabhängigen Aufarbeitungskommission, die die Kriterien und Standards der Gemeinsamen Erklärung des Unabhängigen Beauftragten und der Deutschen Bischofskonferenz umsetzt und dann auf dieser Grundlage Maßnahmen des Erzbistums anstößt und begleitet, ausdrücklich begrüßt“, betonte Hofmann.

(erzbistum köln – sk)
 

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29. November 2020, 11:56