Ab 21. September müssen in Österreich Gläubige bei katholischen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen einen Mund-Nasenschutz tragen. Ab 21. September müssen in Österreich Gläubige bei katholischen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen einen Mund-Nasenschutz tragen. 

Österreich: Maskenpflicht bei Gottesdiensten

Die Diözesen in Österreich setzen die mit der Regierung vereinbarten Corona-Maßnahmen um. Für religiöse Feiern aus einmaligem Anlass muss ein Präventionskonzept erstellt werden.

Ab 21. September müssen in Österreich Gläubige bei katholischen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen einen Mund-Nasenschutz tragen. Das ist die wichtigste unter mehreren Maßnahmen gegen die steigenden Corona-Infektionen, die die Kirchen und Religionsgemeinschaften am vergangenen Donnerstag mit dem Kultusministerium vereinbart haben und die innerhalb der katholischen Kirche durch die Diözesen derzeit umgesetzt werden.

Präventionskonzepte für „einmalige Anlässe“ gefordert

Neu ist auch die Verpflichtung, dass für „religiöse Feiern aus einmaligem Anlass“ ein Präventionskonzept zu erarbeiten ist, dessen Einhaltung durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen ist. Das betrifft Trauungen und Begräbnisse genauso wie Erstkommunionen, Firmungen und Priesterweihen. Die Einhaltung ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen.

Weiter sehen die kirchlichen Corona-Maßnahmen für öffentliche Gottesdienste vor, dass ein Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen einzuhalten ist, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Diese Regel ist für die katholische Kirche keine Verschärfung, sie gilt landesweit seit Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten. Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, «wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert», wie etwa bei der Spendung von Sakramenten.

Masken auch für die Kommunionspendung

Eine Verschärfung stellt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes dar. Ausgenommen davon bleiben der Priester und wer einen liturgischen Dienst wie Lektor oder Kantor ausübt, wenn genügend Abstand zu den Gläubigen gegeben ist. Für den Kommuniongang bedeuten die Regelungen somit, dass neben den Gläubigen auch die Kommunionspender einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.

Darüber hinaus muss für den Gottesdienst Desinfektionsmittel bereitgestellt gestellt werden und auch der Gesang ist zu reduzieren. Bei öffentlichen Gottesdiensten im Freien sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen.

Mundkommunion wird nicht ausgeschlossen

Weiterhin empfohlen ist die Handkommunion, die Mundkommunion ist aber nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus entfällt bei der Kommunionspendung der liturgische Dialog „Der Leib Christi – Amen“, wie die Diözesen in ihren Verfügungen schon seit Ende Juli festhalten.

Pflicht ist weiterhin das unverzügliche Desinfizieren oder Waschen, wenn es bei der Kommunionspendung zu einer Berührung gekommen ist.

(kap – mg)

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21. September 2020, 12:33