Aufarbeitung von Missbrauch hat viele Facetten. Eine davon betrifft finanzielle Entschädigung. Aufarbeitung von Missbrauch hat viele Facetten. Eine davon betrifft finanzielle Entschädigung.  

D: „Sparsamkeit ist hier fehl am Platz“

Der Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, warnt die Deutsche Bischofskonferenz vor Sparsamkeit beim Thema Missbrauch.

„Bei Fällen schweren sexuellen Missbrauchs wird bei individueller Betrachtung der Deckel von 50.000 Euro als ungerecht und nicht akzeptabel anzusehen sein.“ Das sagte Rörig in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse. Er hoffe, dass die Bischöfe diese Deckelung nicht aus Gründen der Sparsamkeit getroffen hätten – diese sei hier „fehl am Platz“.

Trotzdem werde es Fälle geben, bei denen eine Zahlung von 50.000 Euro als Entschädigung angemessen sei, so der Missbrauchsbeauftragte. Insgesamt bilanzierte er: „Mit den vereinbarten Standards kommt die Aufarbeitung in den Bistümern endlich voran.“ Die Einrichtung eines Betroffenen-Beirats bei der Bischofskonferenz sei ein sehr wichtiger Schritt.

„Mit den vereinbarten Standards kommt die Aufarbeitung in den Bistümern endlich voran“

Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich diese Woche in Fulda auf ein neues Verfahren zur Anerkennung des Leids von Missbrauchsopfern verständigt. Es startet am 1. Januar. Einmal-Zahlungen („Anerkennungs-Leistungen“) können danach eine Höhe von bis zu 50.000 Euro haben. Zur Zeit erhalten Opfer von Missbrauch durch Kleriker in Deutschland durchschnittlich eine Zahlung von 5.000 Euro, in Härtefällen auch mehr.

(passauer neue presse online/vatican news – sk)
 

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26. September 2020, 12:24