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Felix Genn, Bischof von Münster, während einer Pressekonferenz Felix Genn, Bischof von Münster, während einer Pressekonferenz  

D: Bistum Münster erläutert Finanzierung der Anerkennungszahlung

Zahlungen zur Anerkennung des Leids für Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche sollen im Bistum Münster „einfach und unbürokratisch“ beantragt werden können. Die Finanzierung erfolge nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls, teilte das Bistum mit.

Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz beschloss in der vergangen Woche, die „Zahlungen zur Anerkennung des Leids“ an Opfer sexualisierter Gewalt neu zu regeln. Wie das im Bistum Münster umgesetzt wird, erläutert der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings:

„Wir wollen auf Betroffene, die in den vergangenen Jahren beim Bistum Münster schon einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt und Zahlungen erhalten haben, zugehen, so dass diese sich nicht extra bei uns melden müssen. Es wird sicher Fragen geben und wir wollen vermeiden, dass sie Angst vor viel Bürokratie haben. Ohne groß Papierkram, dass sie wissen, was auf sie zu kommt. Natürlich können sich Betroffenen immer noch bei uns melden, aber es soll für sie so entlastend wie möglich sein.“

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Bistum informiert per Brief, Prozedere „so entlastend wie möglich" 

Von sexuellem Missbrauch im Bistum Münster Betroffene sollten so noch im Laufe des Monats Oktober angeschrieben werden. In diesem Schreiben will das Bistum sie konkret über die weitere Vorgehensweise informieren. Betroffenen solle die Last genommen werden, durch ein erneutes Antragsverfahren gehen zu müssen. Mit Blick auf die Finanzierung der „Zahlungen zur Anerkennung des Leids“ sagte Peter Frings vom Bistum Münster, dass es Bischof Felix Genn ein Anliegen sei, für diese Zahlungen keine Kirchensteuermittel aufzuwenden:

„Wichtig ist dem Bischof gewesen, klar zu entscheiden, dass das Geld nicht aus Kirchensteuermitteln kommt“

„Wir wissen heute noch gar nicht, was an Zahlungen auf uns zukommen wird. Wir haben schon um die 220 Fälle, bei denen wir bereits Leistungen erbracht haben. Da wird es auch Nachzahlungen geben müssen. Das ist alles ins Ungewisse hinein. Wichtig ist dem Bischof gewesen, klar zu entscheiden, d,ass das Geld nicht aus Kirchensteuermitteln kommt. Dafür wird der bischöfliche Stuhl in Anspruch genommen. Das ist eine spezielle Rechtsform die über ein beschränktes Vermögen verfügt, das der Kirchensteuerrat auch prüfen und freigeben muss. Daraus soll das Geld kommen.“

Finanzierung nicht aus Kirchensteuermitteln

Sollten die dortigen Mittel von 5,2 Millionen Euro nicht ausreichen, alle Zahlungen zur Anerkennung des Leids zu leisten, werde der Bischöfliche Stuhl in Höhe der gegebenenfalls noch bestehenden Deckungslücke vom Bistum ein Darlehen erhalten, das in den kommenden Jahren aus den zu erwartenden Erträgen des Bischöflichen Stuhls zurückgezahlt werde.

Die Höhe der Leistungen, so hatte es die Bischofskonferenz beschlossen, soll sich an den Zahlungen orientieren, die staatliche Gerichte Opfern in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben. Um bei der Bearbeitung der Fälle und der Höhe der Leistungen eine einheitliche Vorgehensweise in allen Bistümern sicherzustellen, wird beim Verband der Diözesen Deutschlands ein Gremium eingerichtet, das verbindlich über die Höhe der Leistungen in den Einzelfällen entscheidet. Die Bistümer werden die Entscheidungen dieses Gremiums umsetzen.

Die O-Töne für diesen Beitrag stellte das Bistum Münster zur Verfügung.

(pm – sst)

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30. September 2020, 12:45