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Die St.-Ulrich-und-Afra-Kirche in Augsburg Die St.-Ulrich-und-Afra-Kirche in Augsburg 

Missbrauch: Bistum regelt Leistungen für Betroffene neu

Das Bistum Augsburg bietet den Überlebenden von Missbrauch durch Täter aus dem kirchlichen Bereich in Zukunft mehr Geld an. Das geht aus einer neuen „Anerkennungs- und Unterstützungsordnung“ des Bistums hervor, die am 1. Juni in Kraft getreten ist.

Der ernannte Bischof Bertram Meier und die weiteren Verantwortlichen des Bistums wollen mit der neuen Verfügung den Betroffenen von Missbrauch bei der Bewältigung des Leids helfen, zur Linderung der Folgen beitragen und „einen Weg zur Wiedergutmachung öffnen“. Der Text soll der Tatsache Rechnung tragen, „dass Missbrauch in nicht wenigen Fällen berufliche und gesundheitliche Langzeitfolgen haben kann“, so das Bistum am Montag.

„Insbesondere sollen Betroffenen Leistungen in Form einer laufenden Unterstützung gewährt werden können, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.“ Konkret sieht die nun erlassene diözesane Ordnung die Zahlung höherer finanzieller Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids als bisher vor.

 

Keine Leistungen aus Mitteln der Kirchensteuer

Die Gewährung einer monatlichen Unterstützung ist neu in diese Regelung aufgenommen worden, sie hat es bislang so nicht gegeben. Die Übernahme von Kosten für Therapie und Paarberatung und die Einrichtung einer diözesanen Stelle für Begleitung und Begegnung sind ebenfalls in dieser Ordnung vorgesehen.

Betroffene erhalten individuell festgelegte Einmalzahlungen; diese können je nach Schwere des Falls in mehreren Stufen bis auf über 25.000 Euro erhöht werden. Bei der Gewährung einer Unterstützung sieht die Ordnung monatliche Zahlungen vor, die sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen orientieren; als Gesamtbetrag sind hierfür maximal 75.000 Euro vorgesehen.

Unmissverständlich wird in der diözesanen Ordnung zudem betont, dass die Finanzierung dieser Leistungen nicht aus Mitteln der Kirchensteuer erfolgen wird. Vielmehr werden hierzu ausschließlich die Mittel des Bischöflichen Stuhls herangezogen.

(bistum augsburg – sk)
 

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02. Juni 2020, 13:36