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D: Neuer Blick auf Kirchenbann gegen Luther 1521

Zum 500. Jahrestag der päpstlichen Bannandrohungsbulle gegen den Reformator Martin Luther setzt sich der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe, Karl-Hinrich Manzke, für weitere Schritte der Verständigung zwischen den Kirchen ein.

„Dass der Päpstliche Rat für die Einheit der Christen gemeinsam mit dem Lutherischen Weltbund am 25. Juni 2021 in Rom mit einem ökumenischen Gottesdienst des Kirchenbanns gedenken möchte, zeigt, dass dieser Weg noch lange nicht an seinem Ende angekommen ist“, erklärte Manzke am Freitag in Hannover. In einer Zeit, in der die Kirchen gleichermaßen vor großen Herausforderungen stünden, „werden wir gemeinsam auf diesem Weg weiter vorangehen“, fügte er hinzu. Manzke ist Catholica-Beauftragter der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).

Am 15. Juni 1520 veröffentlichte Papst Leo X. seine Bulle „Exsurge Domine“. Darin drohte er damit, Luther aus der Kirche auszuschließen, wenn dieser einige seiner seit 1517 veröffentlichten Thesen nicht widerrufe. Dieses Ereignis, so Manzke, könne als Wendepunkt in der Reformationsgeschichte und in der persönlichen Entwicklung Luthers angesehen werden. „Für Luther wurde an dieser Stelle deutlich, dass sein Anliegen, sich über zentrale Einsichten des Glaubens und der Theologie zu verständigen und von da aus die dringend nötige Reform der Kirche zu erreichen, von der römischen Seite nicht aufgenommen werden sollte“. Luther habe sich diesem Druck nicht gebeugt, sondern reagiert, „indem er seine Überzeugungen und den christlichen Glauben klar und mit verständlichen Worten dargelegt hat“.

Im Dezember 1520 verbrannte er die Bulle mitsamt dem Gesetzbuch der römischen Kirche, worauf diese im Januar 1521 mit dem Bann reagierte. Aus heutiger Sicht ist es nach Einschätzung Manzkes erlaubt, einen neuen Blick auf die Ereignisse von 1520 zu werfen. „Längst haben katholische Theologen und Amtsträger im Handeln der Kirche der damaligen Zeit einen Fehler erkannt“, so der Catholika-Beauftragte. Es könne als Tragik des Reformationsgeschehens angesehen werden, „dass sich der Konflikt zwischen Luther und der Papstkirche von 1520 an auf die Frage nach der Autorität in der Kirche zuspitzte und damit letztlich auch zu einer Machtfrage wurde“. Luthers Anliegen, gemäß der Bibel und der Vernunft darüber zu streiten, was für den christlichen Glauben als wahr und richtig gelten solle, sei dadurch allzu oft in den Hintergrund getreten.

(kna - mg)

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13. Juni 2020, 10:19