Kreise Gütersloh und Warendorf wieder im Lockdown Kreise Gütersloh und Warendorf wieder im Lockdown 

D: Gottesdienste in Gütersloh sind noch erlaubt

Gottesdienste in den Kreisen Gütersloh und Warendorf im Bistum Münster sind nicht vom Lockdown betroffen und werden in den Verfügungen auch nicht erwähnt. „Das heißt, sie können grundsätzlich weiter gefeiert werden“, präzisiert der Münsteraner Generalvikar Klaus Winterkamp in einer Stellungnahme. Mit Bedauern nehme er zur Kenntnis, dass neben dem Kreis Gütersloh auch der Kreis Warendorf vom teilweisen Lockdown betroffen sei.

Gütersloh und Warendorf gelten als „Corona-Hotspots“. Nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies haben die Behörden neue Corona-Maßnahmen für den Kreis Gütersloh und den Nachbarkreis Warendorf verhängt. In Warendorf gebe es genau wie im Kreis Gütersloh Kontaktbeschränkungen.

Winterkamp bitte deshalb „dringend, die dafür im Bistum geltenden Rahmenbedingungen zu beachten, besonders die Hygiene- und Abstandsvorschriften“. Auch habe er Verständnis dafür, „die politischen Implikationen zu beachten, wenn freiwillig auf die Feier von Gottesdiensten verzichtet würde“. Auch andere Bereiche des öffentlichen Lebens seien von den Einschränkungen nicht betroffen: „Gastronomiebetriebe dürfen ebenso weiter geöffnet bleiben wie weiterhin die Einkaufsmöglichkeiten bestehen und auch vieles andere mehr“, schreibt der Generalvikar. „Das bitte ich bezüglich der Feier von Gottesdiensten dringend zu beachten.“

Was die schulischen Einrichtungen betrifft, schreibt Winterkamp: „Die Schulen und Kitas im Kreis Warendorf sind ab Donnerstag ebenfalls geschlossen.“ NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hatte zuvor bei einer Pressekonferenz gesagt, die geplanten Maßnahmen im Kreis Warendorf sollten „nicht flächendeckend“ sein, sondern für Orte gelten, die an den Kreis Gütersloh grenzen. Die Maßnahmen sollen von diesem Mittwoch an zunächst bis zum 30. Juni gelten - allen voran auch wieder ein Kontaktverbot.

(pm - mg)

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24. Juni 2020, 13:39