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Archivbild: Ostersegen in München Archivbild: Ostersegen in München 

D: Gottesdienst-Einschränkungen aus politischer Sicht

Die Corona-Pandemie bildet eine der größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte und stellt Politik und Gesellschaft vor schwierige Entscheidungen. So wurden beispielsweise Gottesdienste verboten, um weitere Infektionen zu vermeiden. Doch sind solche Maßnahmen gerechtfertigt? Anhand welcher Kriterien entscheidet die Politik? Darüber hat Johannes Wieczorek mit dem Leiter der Bayrischen Staatskanzlei Florian Herrmann gesprochen.

Wochenlang hatten Kirchen und Gläubige wegen der Corona-Krise sogar gänzlich auf Gottesdienste verzichten müssen. Und schon bevor die Staatsregierung zum 21. März Ausgangsbeschränkungen auferlegte, hatten viele Kirchen Gottesdienste abgesagt oder das zumindest empfohlen. Erst seit dem 4. Mai können sich die Gläubigen wieder zum gemeinsamen Gottesdienst treffen - bisher aber nur mit Mundschutz.

Hier hören Sie den Beitrag von Johannes P. Wieczorek

Er sehe die Entscheidungen der Politik als „gerechtfertigt und notwendig“, so Herrmann in dem Interview. In Bayern hätte man diesen Beschluss mit den Vertretern aller Kirchen abgestimmt, fügt er an.

In Bayern werden derweil weitere Corona-Beschränkungen zurückgefahren. Zum einen lockert die Staatsregierung die Maskenpflicht bei Gottesdiensten. Zum anderen wurden die 60-Minuten-Beschränkungen für Gottesdienste aufgehoben. Das Erzbistum München und Freising hatte einen Krisenstab eingerichtet, der die Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus beurteilt und entscheidet, welche Konsequenzen für das kirchliche Leben zu ziehen seien. Generell folgt das Erzbistum dabei den Empfehlungen der Behörden sowie des Robert-Koch-Instituts.

(diverse/radio horeb - mg)

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27. Juni 2020, 11:05