Bischof Alois Schwarz von St. Pölten Bischof Alois Schwarz von St. Pölten 

Österreich: Verfahren gegen Bischof Schwarz eingestellt

Das Verfahren wegen Untreue gegen den St. Pöltner Bischof Alois Schwarz ist eingestellt. Das teilte das Bistum an diesem Donnerstag mit.

Der Beschluss der österreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, das Verfahren nicht weiter zu betreiben, zeige die Haltlosigkeit der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, zitiert die Mitteilung den Bischof. Schwarz bekräftigte neuerlich, er habe in seiner Zeit als Bischof in Kärnten das ihm anvertraute Gut zum Wohl der Menschen und der Kirche verwaltet und nicht zum Nachteil des Bistums gewirtschaftet. Mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Wien hätten nun zwei Behörden die Sachverhalte gegen ihn und eine ehemalige Mitarbeiterin eingehend geprüft, so der Bischof. Auch das Verfahren gegen die ehemalige Vertraute des Bischofs, Andrea Enzinger, ist eingestellt, wie eine Sprecherin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auf Anfrage der APA sagte.

Alois Schwarz war 2001 bis 2018 Diözesenbischof von Gurk, danach berief Papst Franziskus ihn in derselben Funktion nach St. Pölten. Nach seinem Weggang aus Kärnten kam Kritik an Schwarzs Amts- und Lebensführung sowie an seinem Umgang mit dem sogenannten Mensalgut auf, dem Stiftungsvermögen des Bischofs von Gurk. Die Vorwürfe beschäftigten die Öffentlichkeit in Österreich über Monate hinweg. Schwarz reagierte mit Ruhe und wies alle Vorwürfe zurück.

Papst schickte eigenen Ermittler

Die Kirche ihrerseits nahm interne Ermittlungen auf: Papst Franziskus schickte Anfang 2019 in Gestalt des Salzburger Erzbischofs Franz Lackner einen Apostolischen Administrator nach Gurk, der die Vorwürfe prüfte und seine Ergebnisse nach Rom übermittelte.

Schon vor einiger Zeit stellte die österreichische Korruptionsstaatsanwaltschaft Ermittlungen über Jagdeinladungen ein, die der Bischof an Wirtschaftstreibende und Politiker ausgesprochen hatte. Einzig ein Finanzverfahren gegen Schwarz bleibt nun noch offen, wie das Bistum St. Pölten weiter mitteilte. Es gehe darum, ob die Spende einer privaten Stiftung an das Bundesdenkmalamt etwas mit dem Verkauf von Wohnungen des Bistums an diese Stiftung zu tun habe und die Immobilienertragssteuer für das Bistum richtig ermittelt worden sei. Auch in diesen Prüfungen vertraue Bischof Schwarz auf die Arbeit der zuständigen Finanzbehörde.

(pm – gs)

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14. Mai 2020, 16:24