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Schweiz: Bischöfe enttäuscht vom Bundesrat wegen Kirchenverbot

Der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, der Basler Bischof Felix Gmür ist enttäuscht von den Lockerungsmaßnahmen des Bundesrats (Regierung), die wegen der Corona-Pandemie keine Gottesdienste zulassen. Die Schweizer Bischofskonferenz will ein Schutzkonzept für die Feier von Gottesdiensten erarbeiten.

„Leider hat der Bundesrat die Kirchen mit ihren über fünf Millionen Mitgliedern vergessen“, sagt Bischof Gmür gegenüber der Zeitung „Schweiz am Sonntag“. Die Kirchen seien jedoch „keine Freizeitbetriebe, sondern dienen der Gesellschaft gerade auch während der Corona-Krise auf vielfältige Weise seelsorgerisch und mit Hilfs- und Unterstützungsleistungen“, so Gmür.

Der Präsident der Bischofskonferenz geht davon aus, dass auch Gottesdienste wieder stattfinden können, „wenn die allgemeinen Märkte wieder geöffnet werden“. Gemäß den jüngsten Verlautbarungen des Bundesrates vom Donnerstag wäre dies frühestens am 11. Mai der Fall. Der Bundesrat hat die Aufhebung des Versammlungsverbots allerdings für frühestens 8. Juni in Aussicht gestellt.

Erarbeitung eines Schutzkonzepts

Gmür habe die Anliegen der religiösen Gemeinschaften beim Bundesrat deponiert, heißt es in einem kath.ch vorliegenden Schreiben des Baslers Generalvikar Markus Thürig an alle Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bistum Basel. „Mit der Schweizer Bischofskonferenz wird er ein Schutzkonzept erarbeiten lassen. Dieses ist für die Feier öffentlicher Gottesdienste nötig“, so Thürig weiter.

Ein solche gemeinsames Vorgehen der Kirchen und Religionsgemeinschaften ist auch im Sinne von Peter Bürcher, Apostolischer Administrator im Bistum Chur, wie seinem Schreiben vom 17. April zu entnehmen ist. Bürcher weist darauf hin, dass mit der Wiedereröffnung der Schulen auch der Religionsunterricht wieder stattfinden könne. Zum Schutz der Kinder sollen sich die Lehrpersonen an die Anweisungen der betreffenden Schule. Für den außerschulischen Religionsunterricht müsse das Vorgehen mit den lokalen und kantonalen Behörden abgesprochen werden.

Auch das Bistum St. Gallen weist in einem eigenen Dekret (17. April) darauf hin, dass Gottesdienste nach wie vor verboten seien, die Einzelseelsorge unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen jedoch stattfinden könne. 

(kath.ch - mg)

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18. April 2020, 09:48