Kreuz auf der Kirchturmspitze Kreuz auf der Kirchturmspitze 

D: Gottesdienste in der Corona-Krise. Fragen und Antworten

In Deutschland erlaubt Sachsen ab Montag als erstes Bundesland in der Corona-Krise wieder Gottesdienste, allerdings nur im kleinen Rahmen mit bis zu 15 Teilnehmern. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) gibt Antworten zum „Ausstieg aus dem Ausstieg".

Seit wann finden keine Gottesdienste mehr statt?

Das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen ist Bestandteil von Leitlinien, auf die sich Bund und Länder am 16. März geeinigt hatten. Bereits an dem Wochenende zuvor hatte es in den meisten Bistümern und Landeskirchen keine Gottesdienste mehr gegeben. Begräbnisse und Trauerfeiern sind nur in einem sehr kleinen Kreis zugelassen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte allerdings betont, in seinem Bundesland seien die Gottesdienst nie untersagt worden, er habe aber die Religionsgemeinschaften zu entsprechenden eigenen Entscheidungen aufgefordert.

Ist ein solches Verbot verfassungskonform?

Mehrere Klagen wurden gegen das Verbot eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt am 13. April entschieden, dass das Versammlungsverbot in Kirchen ein überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit sei. In der aktuellen Corona-Pandemie habe der Schutz vor "Gefahren für Leib und Leben" aber Vorrang. Zugleich mahnten die Richter eine ständige Überprüfung des Verbots an.

Welche Alternativen haben die Religionsgemeinschaften entwickelt?

Gottesdienste und religiöse Feiern werden derzeit in vielen Gemeinden online gestreamt. In den Gotteshäusern befinden sich dann in der Regel nur der Geistliche und die Person, die das Geschehen filmt. Auch bei wichtigen religiösen Festen wie Ostern bei den Christen oder Pessach bei den Juden war das der Fall. Muslimische Gemeinden kündigten an, dass sie auf ähnliche Weise auch den in der kommenden Woche beginnenden Fastenmonat Ramadan begleiten wollen.

Wann soll es Lockerungen geben?

Die Politik und Religionsvertreter haben sich am Freitag darauf geeinigt, dass die Kirchen und die anderen Religionsgemeinschaften Konzepte entwickeln, wie Gottesdienste unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden können. Sie sollen mit den jeweiligen Landesregierungen abgestimmt werden. Erste Lockerungen sollen dann "zeitnah" nach dem nächsten Treffen von Bund und Ländern am 30. April möglich sein. Sachsen kündigte unterdessen allerdings schon an, das Gottesdienst-Verbot bereits am Montag lockern zu wollen.

Wie sehen die Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste in Corona-Zeiten aus?

Die Deutsche Bischofskonferenz stellte ihre Vorschläge bereits online vor. Dazu gehören die Einhaltung von Mindestabständen und die Nutzung von Nase-Mund-Masken. Zudem soll der Sonntagsgottesdienst erste Priorität haben. Überdies sind Zugangsbeschränkungen geplant. In der evangelischen Kirche haben bereits die meisten Landeskirchen solche Regelungen vorbereitet. Auch in den jüdischen und muslimischen Gemeinden sind sie in Planung oder schon fertig.

(kna - gs)

 

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19. April 2020, 16:29