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Ostern nur per Livestream: Es gibt keine Ausnahmen für öffentliche Gottesdienste in Berlin- das bestätigte das Oberlandesgericht in einem Urteil Ostern nur per Livestream: Es gibt keine Ausnahmen für öffentliche Gottesdienste in Berlin- das bestätigte das Oberlandesgericht in einem Urteil  

D: Gericht bestätigt Gottesdienstverbot wegen Corona in Berlin

An Ostern bleiben wegen der Corona-Pandemie öffentliche Gottesdienste in der Landeshauptstadt verboten. Am Mittwochabend bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, das einen Eilantrag des Vereins „Freundeskreis St. Philipp Neri“ abgelehnt hatte.

Der Verein wollte im katholischen „Institut Philipp Neri“ Gottesdienste mit bis zu 50 Gläubigen feiern dürfen. Die katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen hatten bundesweit dazu aufgerufen, das Versammlungsverbot zu achten und öffentliche Gottesdienste vorerst abgesagt.

Institut Philipp Neri

Das Institut päpstlichen Rechts ist seit 2003 in Berlin ansässig und untersteht nicht dem Erzbistum Berlin. Es hat sein Zentrum im Sankt-Afra-Stift im Wedding. Dort werden Gottesdienste in traditioneller lateinischer Liturgie gefeiert, wie sie vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) üblich war. Das Neri-Institut wird nach dessen Angaben von bis zu 300 Gläubigen unterstützt.

(kna - sst)

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09. April 2020, 08:59