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Erstaufnahme eines Corona-Patienten in Bergamo Erstaufnahme eines Corona-Patienten in Bergamo 

Triage in Pandemie-Zeiten: eine Orientierungshilfe der DBK

Mit Blick auf ethische Fragen bei der Intensiv-Versorgung von Covid-19-Patienten im Krankenhaus hat die Deutsche Bischofskonferenz eine Orientierungshilfe veröffentlicht. Hintergrund ist die öffentliche Debatte um mögliche medizinethische Entscheidungskonflikte, wenn infolge hoher Infektionszahlen nicht mehr alle Patienten behandelt werden können.

Die „Argumentationsskizze“, wie die Deutsche Bischofskonferenz das Papier nennt, wurde an diesem Mittwoch veröffentlicht. Sie stellt praktische Probleme und ethische Fragen in Zusammenhang mit der Behandlung von Covid-19-Patienten in Intensivstationen dar und erläutert das Prinzip der so genannten „Triage“.

Im Sinne einer Ultima Ratio zulässig und geboten

Dieses Prinzip, das seinen Ursprung und üblichen Einsatzbereich in der Kriegs- und Katastrophenmedizin hat, teilt die Behandlungsbedürftigen entsprechend Dringlichkeitskategorien ein – mit dem Ziel, so viele Leben zu retten wie möglich.

Die Triage sei „im Fall einer unüberbrückbaren Kluft von medizinischen Ressourcen und Behandlungsbedarf in Folge einer pandemischen Überlastung des Gesundheitssystems (...) im Sinn einer Ultima Ratio zulässig, gerechtfertigt und sogar geboten“, hält das Papier der Bischöfe fest. Allerdings gelten dafür „strenge Rahmensetzungen“, erinnert die DBK. So seien zum Beispiel bereits im Vorfeld „alle alternativen Möglichkeiten auszuschöpfen“.

„Unethisch und abzulehnen sind äußere Kriterien wie etwa das Lebensalter oder das Geschlecht, insbesondere soziale Kriterien wie Stellung, Bekanntheitsgrad, ökonomische Aspekte oder auch ,Systemrelevanz’.“

In Fällen, wo die Triage unvermeidbar sei, sei sie „nach den etablierten Regeln der ärztlichen Heilkunst, den Grundsätzen der Medizinethik und des ärztlichen Berufsethos durchzuführen“. Dazu wird ausgeführt:

„Als Entscheidungskriterien kommen ausschließlich medizinische Aspekte in Betracht, insbesondere aber die Behandlungsbedürftigkeit und die Prognose, die sorgfältig individuell abgewogen werden müssen. Unethisch und abzulehnen sind äußere Kriterien wie etwa das Lebensalter oder das Geschlecht, insbesondere soziale Kriterien wie Stellung, Bekanntheitsgrad, ökonomische Aspekte oder auch ,Systemrelevanz’.“

Grenzen des Triage-Prinzips in der Corona-Pandemie

Bei der Übertragung des „Triage“-Instrumentariums auf die aktuelle Pandemie-Situation ergäben sich auf medizinischer Ebene eine Reihe von Problematiken, geht das Papier ins Detail: „Es gibt bisher nur sehr wenige Erfahrungen mit den Symptomen, Krankheitsbildern und typischen Verläufen dieser neuartigen Krankheit.“

Die Dauer zwischen Auftreten der ersten Symptome und dem Eintritt des Todes umfasse nur etwa acht Tage. Der Beurteilungsspielraum sei damit sehr kurz. Außerdem erforderten die schweren Verläufe der Erkrankung nahezu die gleiche intensivmedizinische Behandlung, was es aufgrund des Mangels an Beatmungsgeräten unmöglich mache, alle Patienten adäquat zu behandeln: „Die Triage steht damit vor der alternativlosen Entscheidung über Leben und Tod“, bringt das DBK-Papier das Dilemma auf den Punkt.

Krise bedeutet nicht Aussetzen ethischer Prinzipien

Die Triage sei nach Ausschluss aller anderen Alternativen „ein letztes Mittel, so rational wie möglich vorzugehen, um so viel Humanität und Leben zu bewahren, wie es die Situation zulässt“, hält die DBK grundsätzlich fest. Das schließe „die Verpflichtung ein, die Ultima-Ratio-Situation durch Sicherstellung der medizinischen Versorgung auch im Hinblick auf Not- und Katastrophenfälle so gut wie möglich zu vermeiden“.

Bei der Triage handele es sich stets „um einen erheblichen Eingriff in die medizinischen Standards“. Deshalb sei ein solcher Schritt „in höchstem Maß begründungspflichtig“. Dabei gelte, dass die ethischen Prinzipien ihre Gültigkeit auch in der Krisensituation nicht einfach verlören, sondern soweit wie möglich realisiert werden müssten: „Das bedeutet konkret: Auch in der Krisensituation darf niemand mit ,sanftem Druck’ zum ,freiwilligen’ Behandlungsverzicht bewogen werden.“

(pm – pr)

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08. April 2020, 15:15